Grundbucheintrag

  • Hallo Helfer/Innen,


    wir haben 2003 eine Immobilie gekauft und ein Darlehen bei der Volksbank über 10 Jahre aufgenommen.

    Nach Ablauf gab es eine Anschlussfinanzierung bei der R+V über 5 Jahre und daran anschließen eine Anschlussfinanzierung bei der WL Bank.


    Nun haben wir im Dezember 2021 die Immobilie verkauft und im Grundbuch steht nach wie vor die Volksbank von 2003 mit dem Ursprungsbetrag.

    Problem ist nun, dass die Volksbank nicht reagiert und somit die Löschungsbewilligung und der Grundschuldbrief fehlt.


    Müsste die Grundschuld nicht bei einem Wechsel auf die neue Bank übertragen werden und diese dann auch im Grundbuch eingetragen sein?


    Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!


    Viele Grüße


    Lambert

  • Die Grundschuld ist unabhängig von einem Bankwechsel und muss daher nicht zwingend auf eine andere Bank übertragen werden.


    Angesichts des Ablaufs würde ich vermuten, dass die Anschlussfinanzierung entweder ohne Grundschuld erfolgt ist, oder die Grundschuld abgetreten wurde. Da würde ich genauer in den Grundbuchauszug schauen und/oder die Unterlagen zur Folgefinanzierung.

  • Korrekt, im Normalfall macht der Notar dies. Es könnte aber vereinbart sein, dass der Verkäufer dem Notar die Löschungsbewilligung vorlegen muss. Wenn man diese bereits in Händen hält, ist das auch kein Problem...