Sind emotional wertvolle Erbstücke auch Hausrat?

  • Hallo Zusammen,


    ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig, denn es geht nur indirekt um Finanzen/Geld. Und zwar ist es so, dass mein Mann und ich uns getrennt haben und uns scheiden lassen wollen. Nun ist das passiert, was ich gehofft habe vermeiden zu können. Der komplette Rosenkrieg beginnt. Seit einigen Tagen fängt mein noch-Mann, der aus unserer Wohnung mittlerweile ausgezogen ist, an über jeden Löffel und Becher zu streiten. Am Anfang war mir das noch relativ egal, er sollte sich einfach das mitnehmen, was er braucht und mir nur ein wenig hier lassen, damit wir beide eben ohne groß neue Dinge anzuschaffen erstmal weiter den Alltag betreiben können.


    Aber dann fing er an immer mehr Dinge mitzunehmen, bei denen ich mir sicher bin, dass er das nur macht um mir eins auszuwischen. Beispielsweise hat er ein Bild mitgenommen, das meine Mutter mir geschenkt hat und was schon seit ich ein Kind war immer bei uns Zuhause hing. Das Bild ist nicht wertvoll oder so, aber hat für mich natürlich einen besonderen emotionalen Wert. Genauso verhält es sich auch mit einem Teeservice, das meine Oma mir vermacht hat, auch das hat er einfach eingepackt und mitgenommen, obwohl wir auch ein anderes Teeservice haben, das er gerne hätte haben können. Darauf angesprochen meinte er, dass das ja alles Hausrat sei und er sehr wohl berechtigt sei das mitzunehmen. Es komme dabei nicht darauf an, wer Eigentümer ist, sondern wer es mehr braucht und da er ja schließlich ausgezogen sei benötige er das jetzt eben mehr.


    Ich war völlig sprachlos bei so einer Frechheit, denn erstens war es sein Vorschlag, dass er auszieht und ich mit den Kindern in der Wohnung bleibe und zweitens ist es offensichtlich, dass er mir damit einzig uns allein etwas auswischen will… Nun frage ich mich wie ich darauf am besten reagieren kann. Stimmt es wirklich, dass auch die Dinge die offensichtlich mir gehören einfach als Hausrat mitgenommen werden können? Und wieso hat er da mehr Anspruch drauf als ich? Ich könnte ihm schließlich auch andere Bilder oder Tassen etc. mitgeben, es ist ja gar nicht nötig, dass er genau diese Sachen nimmt….

  • Hallo MarryS,


    ist es einvernehmlich, dass du mit den Kindern in der Wohnung bleibst? Ist es v.a. einvernehmlich, dass die Kinder bei dir bleiben? Wie sieht sein Kontakt zu den Kindern aus?
    (Das hat keine rechtliche Relevanz, aber eine starke emotionale.)


    Ansonsten ist nach meinem Verständnis ein Bild, was deine Mutter dir geschenkt hat, kein gemeinsamer Hausrat sondern dein Eigentum. Wenn es schon in deinem Kinderzimmer hing, gehörte es dir schon vor der Ehe dir und bleibt deins.

  • Schloss austauschen. Weitere Kommunikation nur über einen Rechtsbeistand.

    Würde ich genau so machen. Schnelle Vereinbarung herbei führen zwischen deinem Anwalt und seinem Anwalt. Bis dahin bleibt alles wo es jetzt ist.

  • Keine juristische Beratung:

    Erbschaften und Geschenke bleiben Eigentum des Erben oder des Beschenkten und sind nicht Teil des Hausrates. Ich würde die Herausgabe schriftlich fordern, evtl. mit einem Anwalt.


    Das Wohnungstürschloss auswechseln, damit die Trennung auch vollzogen ist.

    Wer bezahlt die Kosten für die Wohnung? Das wird auf Dich übergehen. Als Ausgleich sind Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt einzufordern. Auch hierfür ist ein Anwalt erforderlich.

  • Hallo,


    wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, dann gilt für euch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Vereinfacht gesagt wird sämtliches Vermögen, das ihr während der Ehezeit erworben habt, errechnet und unter euch aufgeteilt (sog. Zugewinnausgleich).

    Vermögen, das du bereits vor der Ehe erworben hast, bleibt davon unberührt. Auch geerbtes oder geschenktes Vermögen bleibt im Eigentum des Beschenkten/Erben.


    Das Bild von deiner Mutter und auch das Teeservice deiner Oma fallen also nicht in den Zugewinn und bleiben deins. Du kannst mithilfe eines Anwalts die Gegenstände herausverlangen, denn er hat kein Eigentum an diesen!

    Einen Anspruch auf die Sachen hätte er nur, wenn sie im gemeinsamen Eigentum stehen und er auf sie angewiesen ist. Beides ist hier nicht der Fall.


    Hoffe, ich konnte weiterhelfen- alles Gute!