Lohnt sich der Wechsel zur privaten Krankenversicherung

  • Ich halte es übrigens für grundsätzlich falsch, daß der Durchschnittsbeamte privatversichert ist, und zwar deswegen, weil zur Privatversicherung eine gewisse Geisteshaltung gehört, die gerade entgegengesetzt zu der Geisteshaltung des Durchschnittsbeamten ist. Für die meisten Beamten wäre eine staatliche Rundumversicherung sinnvoller.

    Wenig schmeichelhaft für Beamte- aber trotzdem meine volle Zustimmung. Was ich von Beamten an Vollkaskomentalität und "der Staat muss mir..." erlebe geht auf keine Kuhhaut.


    Der Privatversicherte ist dem Arzt gegenüber Kunde, der den Arzt schonmal fragt, was die vorgeschlagene Maßnahme kostet, und sich dann überlegt, ob er das haben will (und dann zahlt) oder nicht. Das ist aber auch einer, der im Zweifelsfall dem Arzt sagt: "Das überzeugt mich jetzt, das will ich haben, und es ist mir egal, ob die Versicherung das übernimmt oder nicht."

    Genau so ist es. Da ich als PK-Versicherter ohnehin permanent den wirtschaftlichen Aspekt im Hinterkopf habe, mache ich permanent Kosten/Nutzen Abschätzungen. Auch und gerade im Bereich Gesundheit/ Gesundheitskosten.
    Zum Glück liegen die meisten Kosten (zum Beispiel Brille, Physiotherapie, Zahnersatz) in einem Bereich, wo man sich unabhängig von der Kostenübernahme durch die PKV dafür oder dagegen entscheiden kann.

  • Auf einen Aspekt würde ich gern noch hinweisen:
    PKV-versichert zu sein bedeutet lebenslanges Mitdenken/Mitgestalten und somit automatisch Verantwortung übernehmen. Blindes Vertrauen in wen-auch-immer wird in vielen Fällen nicht gutgehen. Klar gibt es auch tolle Berater/Makler, die einen gut durchs Finanzleben führen. Jemand, der sich ungern mit dem Thema Finanzen beschäftigt, sollte sich den Wechsel in die PKV 2 Mal überlegen.

    Comandante Klar war das eine unzulässige Pauschalisierung der Beamten. Aber eine gewisse Grundeinstellung ist bei vielen Beamten nicht wegzudiskutieren. Alle anderen mögen mir bitte meine Ungenauigkeit nachsehen. ;)

  • es gibt keine privaten Krankenkassen. Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es gibt nur private Krankenversicherungen als VVaG oder AG

    Natürlich haben Sie Recht. Ich bitte demütig um Verzeihung, dass ich die falsche Endung bei dem Wort "Krankenkasse" benutzt habe, wenn ich "Krankenversicherung" gemeint habe. Ich will´s nicht wieder tun.

  • Ltotheeon , bei meinem privat abrechnenden Kölner Wirbelsäulenspezialisten ist ein Orthopädenkollege tätig, der gleichzeitig auch Physiotherapeut und Osteopath ist. Somit bekam ich bei einer extrem schmerzhaften Facettengelenksentzündung, die ca. 10 Tage lang nur mit Opioiden halbwegs erträglich war, ohne Wartezeit das volle Programm 1) Sofortiges MRT (ok, hier musste ich 20-30 Minuten warten), um einen Bandscheibenvorfall auszuschließen 2) Spritzen ca. alle 2 Tage, 3) Physiotherapie / Osteopathie ca. alle 2 Tage und 4) PRT (Spritze unter CT). Mit dieser Kombi wurde es dann langsam besser. Ich hätte auf keine dieser Maßnahmen auch nur einen einzigen unnötigen Tag warten können und wollen und ich hätte mit diesen Schmerzen, die nur im Liegen mit erhöht gelagerten Beinen halbwegs aushaltbar waren, keine 15 Minuten unnötige Wartezeit in irgendeinem Wartezimmer ertragen. Das sind Situationen, in denen ich meine PKV extrem schätze!

    Darf man fragen, bei welcher PKV Sie sind, Dr. Schlemann?

  • Ich bleibe aber dabei, dass ich als GKV Versicherter gut versorgt bin in Deutschland

    Völlig richtig, die GKV Versorgung in Deutschland bietet - gerade im internationalen Vergleich - keinen schlechten Standard. Aber wie es so schön heißt "das Bessere ist der Feind des Guten". :)


    Tan zeigt mit seiner gebetsmühlenartigen GKV-Apologie erneut, dass er von ärztlicher Praxis herzlich wenig versteht. Ein Orthopäde erhält - wie jeder niedergelassene Arzt mit GKV Zulassung - pro Kassenpatient und Quartal eine Pauschale (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, hier verlinkt die 1443-seitige Version für Orthopäden), die wiederum durch das Regelleistungsvolumen gedeckelt ist. Die Vergütung entsteht einmal pro Quartal, (bis auf wenige Ausnahmen) unabhängig von der Anzahl der Besuche, der Diagnose oder der Behandlung! Hier nachzulesen beim Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen und hier umfassender erklärt vom Virchow Bund. Alle weiteren Termine eines gesetzlich versicherten Patienten finanziert der Arzt aus seiner eigenen Tasche, er arbeitet dann für Gotteslohn. Das erklärt, weshalb man als GKV Patient normalerweise nur einen Arzttermin pro Quartal erhält und nicht wie in meinem konkreten Fall als privat Versicherter ca. alle 2 Tage. Wäre er wirklich Arzt, sollte er das wissen.


    Damit noch mal klarer wird, weshalb sich Ärzte ohne deshalb "böse Menschen" zu sein aus ganz transparent nachvollziehbaren betriebswirtschaftlichen Gründen mehr Zeit für Privatpatienten nehmen können, hier ein Vergleich der GKV Vergütung (EBM) links vs. PKV (GOÄ) rechts für Orthopäden:


    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Natürlich haben Sie Recht. Ich bitte demütig um Verzeihung, dass ich die falsche Endung bei dem Wort "Krankenkasse" benutzt habe, wenn ich "Krankenversicherung" gemeint habe. Ich will´s nicht wieder tun.

    Wenn Sie schon drauf hinweisen, dass man bei der Wahl der privaten Krankenversicherung auf die Rechtsform achten soll, dachte ich mir, ich weise mal darauf hin

  • Ich habe die Gewinnerzielungsabsicht nicht bewertet, sondern als Fakt festgestellt. Meine private Krankenkasse ist eine Aktiengesellschaft. Man sollte bei der Wahl der privaten Krankenkasse also auch auf die Rechtsform achten.

    Irgendwie hatte ich das in diesem Kontext

    Leider begnügen sich die privaten Krankenkassen nicht damit, "sich selbst zu tragen". Als Privatunternehmen ist ihr Ziel, einen Gewinn zu erwirtschaften.

    als vorwurfsvoll klagend wahrgenommen. Dann habe ich mich da wohl verhört. :)


    Tatsächlich spielt die Rechtsform AG oder VVaG oder eine Kombination aus beiden bei der Wahl einer PKV wie auf unserer Website ausführlich beschrieben nur eine sehr untergeordnete Rolle.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ach, was soll man hier von Herrn Schlemann nur halten? Wenn jemand mit Fachwissen seine Verkaufsargumente entkräftet, behauptet er einfach, dass es kein Fachwissen sei. Blöd nur, wenn das alles nachprüfbar ist. Selbst wenn seine Verteidigungs-Arztlügen-Theorie richtig wäre.


    Richtig armseelig ist es aber, dass er als "Beweis" für meine "Arztlüge" das Thema Vergütung anführt, welches ich bisher nicht einmal ansatzweise kommentiert habe.


    Es ist mir allerdings auch ziemlich egal, was er glaubt und was nicht. Wer ganz sicher aber kein Arzt ist, ist wohl Herr Schlemann.

  • Natürlich kannst Du Dich auch entbeamten lassen. Ich erinnere mich an einen Bericht in "Spiegel online", in dem ein ehemals verbeamteter Lehrer davon berichtet, mit welchem Engagement er sich entbeamten lassen hat. Soviel nur vorweg: Eine Entbeamtung kostete Dich eine Menge Geld. Du sprichst von Höchstbetrag in der Krankenkasse, also mußt Du im höheren Dienst sein. In dieser Dienstposition verdienst Du als Beamter netto etwa 20% mehr als ein gleichrangiger Angestellter im öffentlichen Dienst. Deutlich größer noch ist der Unterschied bei den Alterseinkünften: Da bekommt ein Beamter bei sonst gleicher Berufsbiographie etwa das Doppelte dessen an Pension, was ein Angestellter als Rente bekommt. Grob überschlagen brachte Dir die Verbeamtung eine halbe Million, die Entbeamtung würde Dich die halbe Million wieder kosten.


    Der Privatversicherte ist dem Arzt gegenüber Kunde, der den Arzt schonmal fragt, was die vorgeschlagene Maßnahme kostet, und sich dann überlegt, ob er das haben will (und dann zahlt) oder nicht. Das ist aber auch einer, der im Zweifelsfall dem Arzt sagt: "Das überzeugt mich jetzt, das will ich haben, und es ist mir egal, ob die Versicherung das übernimmt oder nicht."


    Der gesetzlich Versicherte hingegen ist kein Kunde, sondern schlichtes Objekt. Der Behandlungsvertrag entsteht in diesem Fall zwischen Arzt und Krankenkasse. Was er bekommt oder nicht bekommt, bestimmt wesentlich die Krankenkasse, aber nicht er selbst.

    1.

    Dass es Alternativen zur Nachversicherung gibt, ist bekannt?


    2.

    Dass ein Arzt eine Chimäre aus Mediziner und Kaufmann ist, ist unausweichlich und dem hat sich alles unterzuordnen?


    3.

    Das SGB definiert auch Rechte des Versicherten.

  • @Referat Janders

    > 1. Dass es Alternativen zur Nachversicherung gibt, ist bekannt?


    Ja, das ändert aber nicht so richtig viel. Die Höhe des Altersgeldes richtet sich nach der Beamtenzeit, und wenn zum Ruhestand vielleicht fünf oder zehn Jahre Beamtenstatus auf dem Zettel stehen, dann berechnet sich das Altersgeld nach dieser Zeit. Wenn einer 40 Jahre Beamter ist, ist das ein ganz anderer Schnack.

    > 2. Dass ein Arzt eine Chimäre aus Mediziner und Kaufmann ist, ist unausweichlich

    > und dem hat sich alles unterzuordnen?


    Erfreulicherweise nicht. Jeder Dienstleister ist zwangsläufig eine "Chimäre aus xx und Kaufmann", und das ist auch gut so. Wäre er das nicht, würde seine Firma/Praxis/Kanzlei nicht lang überleben. Mich hat die Webseite Schlemann mit der dortigen Selbstdarstellung angenehm berührt, weil dort steht mit meinen Worten): "Wir verdienen gut mit unserer Firma und sind daher nicht auf jeden Euro angewiesen. Im Zweifelsfall übernehmen wir auch einen Auftrag, bei dem nichts für uns herumkommt." Genau so schreiben es die Kunden immer wieder. Wem es wirtschaftlich gut geht, der hat die Option, ganz bewußt auf einen möglichen Gewinn zu verzichten. Wer strampelt, hat diese Option nicht.


    Mein Orthopäde (siehe Parallelposting) ist offensichtlich aus ähnlichem Holz. Ich habe nach einem halben Jahr nach der Rechnung gefragt, hätte ja sein können, daß der Umschlag irgendwie unter die Werbung gekommen und somit untergegangen wäre. Nein, nein, sagte man mir. Die Rechnung ist noch nicht geschrieben. Wir lassen uns damit immer etwas Zeit. Sympathische Einstellung. Er hat seine Rechnung geschrieben, er hat sein Geld von mir bekommen, schnell wie immer, aber es nimmt mich für den Mann ein, daß er ganz offensichtlich nicht hinter dem Geld her ist.


    > 3. Das SGB definiert auch Rechte des Versicherten.


    Ja, ja, und es gibt in unserem Land einen nennenswerten Unterschied zwischen dem geschriebenen und dem gelebten Recht.

  • Danke für Ihre freundliche Erwähnung Achim Weiss ! Fast noch wichtiger ist der Ansatz "Wir können es uns auch leisten, von einer Lösung, mit der wir Geld verdienen würden, abzuraten, wenn das Ziel - z.B. Wechsel in die PKV - aus unserer Sicht für den Kunden nicht das Richtige ist" (z.B. wenn die GKV als Rentner wegen zu geringen Alterseinkünften deutlich günstiger sein sollte als die PKV und der Unterschied nicht durch die angesparte Beitragsersparnis der PKV kompensiert wird).


    Gleiches erlebe ich bei den mich behandelnden Ärzten. Den geldgeilen Blutsauger, der zur Gewinnmaximierung täglich 20 Patienten unnötigen Therapien / Strahlendosen aussetzt, habe ich bei überdurchschnittlich vielen Arztkontakten - als Patient, Ehemann, im Freundeskreis und vor allem als auf Ärzte spezialisierter Finanzberater - erst ein einziges Mal erlebt. Allen anderen mich behandelnden Ärzten gelang eine ausgewogene Mischung aus Patientenwohl und wirtschaftlichem Handeln. Und das obwohl ich Privatpatient bin. :) Vielleicht auch gerade deshalb, da Privatpatienten im Bewusstsein der höheren Entlohnung des Arztes tendenziell auch höhere Ansprüche stellen (dürfen). Sollte ich mal das Gefühl haben, "ausgeschlachtet" zu werden, suche ich mir eben einen anderen Arzt, der mir mit Kusshand kurzfristig einen Termin gibt.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Dr. Schlemann

    > bei meinem privat abrechnenden Kölner Wirbelsäulenspezialisten ist ein

    > Orthopädenkollege tätig, der gleichzeitig auch Physiotherapeut und

    > Osteopath ist. Somit bekam ich bei einer extrem schmerzhaften

    > Facettengelenksentzündung, die ca. 10 Tage lang nur mit Opioiden

    > halbwegs erträglich war, ohne Wartezeit das volle Programm

    > 1) Sofortiges MRT (ok, hier musste ich 20-30 Minuten warten),

    > um einen Bandscheibenvorfall auszuschließen

    > 2) Spritzen ca. alle 2 Tage,

    > 3) Physiotherapie / Osteopathie ca. alle 2 Tage und

    > 4) PRT (Spritze unter CT).


    War das (im Vergleich teure) MRT wirklich notwendig?


    Hier ist der Orthopäde zu loben, an den ich per Zufall geraten bin.


    Ich hatte schon einige Wochen heftige Rückenschmerzen ohne jede Tendenz zur Besserung. Ich dachte, das ist für meinen Hausarzt eine Nummer zu groß, wozu gibt es Fachärzte? Also habe ich beim Orthopäden angerufen, zu dem eine gute Freundin (GKV) immer geht. Termin in 4 Wochen, auch bei PKV. "Wir sind überlaufen."


    Das kann einem also auch als PKV-Versicherten passieren.


    Also habe ich meinen Hausarzt gefragt, zu welchem Orthopäden er seine Patienten schickt. Dort Termin gleich am Folgetag. Meine Symptome waren so, daß der Orthopäde ein MRT nicht für notwendig hielt (Das man übrigens sicher nicht mit 30 Minuten Wartezeit bekommt!). Ich habe mich in der Folge aber von Bekannten verrückt machen lassen und mir selbst einen MRT-Termin besorgt. Das MRT sicherte die Diagnose Bandscheibenvorfall. Damit bin ich wieder zum Orthopäden gegangen. "Ok, jetzt wissen wir, was dort los ist. Es macht therapeutisch aber keinen Unterschied, deswegen hätte ich von mir aus die Aufnahme nicht veranlaßt."


    Die Beschwerden sind dann auch mit physikalischer Therapie wieder weggegangen (Die insgesamt billiger war als diese eine Hightech-Aufnahme).


    Ein Risiko der PKV-Versicherung ist die Übertherapie. "Die Versicherung zahlt ja ohnehin alles", also wird so möglicherweise so manches am Rande gemacht, was vielleicht zusätzlich wünschenswert (oder möglich oder nicht ganz unsinnig) ist, aber nicht unbedingt notwendig.


    Ein Risiko der GKV-Versicherung ist die Untertherapie. Das Budget ist ausgeschöpft, der Arzt weiß, daß er weitere Maßnahmen ohne Entgelt erbringt, da mag er sich im Zweifel gegen eine zusätzliche Maßnahme entscheiden, die einem nicht unbedingt ins Auge springt.


    Wie man es auch macht, man macht es immer verkehrt :)


    "Des Lebens ungemischte Freude ward keinem Irdischen zuteil." (Friedrich S.)

  • In meinem Fall war das MRT schon angebracht. Facettengelenk und Bandscheibe sind nicht weit auseinander. Bei so heftigen Schmerzen lässt sich das noch weniger differenzieren. Und die Behandlung sieht dann schon anders aus. In anderen Situationen hab ich das auch ähnlich wie Sie gesagt bekommen "Wir könnten jetzt noch ein MRT machen, therapeutisch macht das aber keinen Unterschied" - und dann wurde eben keines gemacht.


    Klar, als PKV Patient muss man sich auch manchmal gegen Überdiagnostik/-therapie "wehren". So wie man sich auch über seine Rechnungen Gedanken machen muss. PKV ist also mit einem höheren intellektuellen Aufwand verbunden, als die GKV. Menschen, die genügend verdienen, um sich privat zu versichern, bringen meistens das dazu nötige Handwerkszeug mit. Ich persönlich bin ganz klar lieber einmal überdiagnostiziert/-therapiert, als einmal unterdiagnostiziert/-therapiert, siehe das Beispiel mit dem Brustkrebs aus der Praxis meiner Frau.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich persönlich bin ganz klar lieber einmal überdiagnostiziert/-therapiert, als einmal unterdiagnostiziert/-therapiert, siehe das Beispiel mit dem Brustkrebs aus der Praxis meiner Frau.

    Wie bereits geschrieben, führen MRT Untersuchungen zur Früherkennung von Brustkrebs in einem (vor allem in einem Patientenkollektiv ohne erhöhtes Risiko) zu einer hohen Anzahl falsch positiver Ergebnisse. Dies führt dazu, dass unnötige Untersuchungen und Therapien durchgeführt werden (bspw. Biopsien oder OPs) mit entsprechendem Risiko. Das heißt also, dass für ein richtig positives Ergebnis viele Frauen erst ein falsch positives Ergebnis mit entsprechenden Konsequenzen und Nebenwirkungen erhalten müssten. Deshalb wird das Brust-MRT auch hierzu von Experten nicht empfohlen. Natürlich führen Sie als Verkaufsargument aber das eine Beispiel an, bei dem ein Tumor richtig positiv erkannt wurde.


    Ganz davon abgesehen, erhöht eine MRT Untersuchung der Brust zur Krebs-Früherkennung nicht einmal die Überlebenswahrscheinlichkeit (Mortalitätssenkung).


    Da Sie meine Glaubwürdigkeit und meinen Beruf ja aber unaufhörlich anzweifeln, hier die entsprechenden Abschnitte aus der interdisziplinären S3-Leitlinie für die Früherkennung, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms. Selbst nachzulesen hier: https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/032-045OL.html


    Ich hoffe, Sie glauben wenigstens, dass die Ersteller dieser Leitline, also die führenden Experten auf ihrem Gebiet, echte Ärzte sind.


    Zitat

    [Es] wird bestätigt, dass das Mammographie-Screening die einzige bildgebende Methode mit nachgewiesener Brustkrebs-Mortalitätssenkung ist.


    Zitat

    Außerhalb der Hochrisiko-Situation erscheint derzeit die Sonographie als die für die Ergänzung der Mammographie geeignete Methode.


    Zitat

    Insgesamt ist davon auszugehen, dass Nebenwirkungen wie Überdiagnosen bei anderen Früherkennungsuntersuchungen in mindestens vergleichbarem Ausmaß wie beim qualitätsgesicherten Screening vorkommen, falsch positive Befunde in weitaus höherem Ausmaß.


    Zitat

    Für keine der anderen bildgebenden Untersuchungen (Tomosynthese, Sonographie, MRT oder weitere Verfahren) liegt ausreichende Evidenz für eine Brustkrebs Mortalitätsreduktion vor. Das betrifft sowohl den ergänzenden als auch den substitutiven Einsatz zum Mammographie-Screening.


    Vielleicht wird jetzt nochmal deutlicher, warum die GKV die Kosten nicht übernimmt. Das Risiko aufgrund der Übertherapie wird höher bewertet als der Nutzen. Trotzdem steht es einem ja aber auch als GKV-Patient*in frei, diese Untersuchung selbst zu zahlen. Man sollte sich aber unabhängig von der jeweiligen Versicherung fragen, wieso eine Maßnahme von der GKV nicht übernommen wird.

  • Mensch, Leute, warum macht ihr nicht einen gesonderten Thread auf, in dem ihr solche Detailfragen nüchtern ausdikutiert?


    Ich denke, der TE wird nicht in dieser Tiefe einsteigen wollen und überdies sind mMn weder GKV noch PKV "optimal"... und auch die medizinische Versorgung ist nur so gut, wie die jeweiligen Behandler und deren Mindset.


    Jeder von uns hat seine persönlichen, individuellen Sichtweisen und Erfahrungen... und Krakenkassen und Krankenversicherer sind lediglich Kostenträger, die sich hinsichtlich der 'Leistungskataloge', der Wahlmöglichkeiten und der Beitragsberechnung unterscheiden (können).