Sparda Bank rechnet Zinsen auf Barbeitungsgebühren (BG) falsch.
Vorweg: Die BG über 283 habe ich zurückbekommen, aber die Zinsen darauf werden von der Sparda falsch berechnet.
Bei meinem Vertrag wurde die BG bei der Auszahlung einbehalten und war lt. Darlehensvertrag sofort fällig.
Nach meiner Auffassung müssen i.d.Fall Zinsen seit Einbehalt auf die
volle BG gezahlt werden, Stichwort "Kredit mit erhöhtem Nennbetrag" .
Die BG wird also nicht anteilig mit jeder Rate fällig, wie bei den
Krediten ohne erhöhtem Nennbetrag.
Genau das behauptet aber die Sparda und verweigert mir eine korrekte Zinsberechnung.
Anbei habe ich mein Schreiben Mein Schreiben an Sparda.pdf
und die Antwort der Sparda Auszug aus der Antwort der Sparda Bank.pdf beigefügt.
Wie seht Ihr das? Welche Methode ist richtig?
Ist es sinnvoll den Ombudsmann einzuschalten?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.