Nach dieser Kalkulation sollte er pünktlich mit 85 sterben bzw. sich finanziell einschränken, sofern die Altersvorsorge nicht (teilweise) über das Langlebigkeitsrisiko absichernde Rentenlösungen geregelt ist.
Mit diesen 'absichernden Rentenlösungen' können ja nur 'vernünftig gestrickte Entnahmepläne' aus Depots mit ausreichendem Kapital bei weitgehendem Verzicht auf Kapitalverzehr gemeint sein, oder?