Wechsel von PKV in die GKV

  • Hallo in die Runde,

    kurz zu mir und den Rahmenbedingungen:
    Ich bin 54 Jahre, Angestellter, ledig bzw. geschieden, kinderlos und werde im Mai 55 Jahre. Ich bin seit 1999 privat krankenversichert und seit 01.01.2009 bei der Allianz. Meine Altersvorsorge ist jetzt nicht so, dass ich später in Geld schwimmen werde. Ich vertraue meinem momentan gut laufenden Depot (Langfristanlage à la Buffet, B. Graham & Co.) und der einen oder anderen kleinen betrieblichen Zusatzrente. Sogenanntes Betongeld besitze ich nicht.

    Jetzt zu meinem Problem:
    Ich habe mir schon seit längerem vorgenommen den Weg zurück in die GKV zu gehen, allein, weil ich "Angst" vor den Kosten einer PKV im Alter habe. Ich habe mich auch schon von der Verbraucherberatung beraten lassen und da hieß es, dass in dem Monat, in dem man unter die Jahresentgeltgrenze (JAEG) rutscht (auf 12 Monate hochgerechnet) als pflichtversichert gilt und so vom Arbeitgeber gemeldet wird. Jetzt habe ich mich auch bei meiner Personalerin erkundigt und sie meinte, man müsse mind. 3 oder 4, besser 6 Monate, unter dieser Grenze liegen, würde aber noch einen Arbeitsrechtler zu Rate ziehen (wobei ich nicht weiß, was ein Arbeitsrechtler dazu zu melden hat.)
    Ich habe mich schon durchs Internet wundgesurft. Ich habe auch schon bei der Techniker KK nachgefragt. Dort klang es so, als ob der Arbeitgeber das entscheidet, wann man als pflichtversichert gemeldet wird. Und wenn ich Aussagen meiner Personalerin höre, wird mir ganz mulmig.
    Was gilt denn nun? 1 Monat oder länger? Gibt es hier Erfahrungen in dem Thema?

    Und als Subthema bzw. gedanklichem Rückzugsgefecht: Ist eine PKV im Alter wirklich so schlimm? Mache ich mir zu viele Gedanken? Aber dafür mache ich gegebenfalls noch ein neues Thema auf.


    Danke schon mal für hoffentlich mehr Klarheit. ;)

  • Hallo.


    Es ist die Krankenkasse, die Versicherungspflicht feststellt. Der Arbeitgeber muss die Anmeldung so vornehmen, wie er es gewissenhaft prognostizieren kann. (Also oberhalb der Versicherungsfreigrenze oder unterhalb.)

    Sollte sich hinterher herausstellen, dass die Versicherungsfreigrenze nicht unterschritten wird und es auch nicht zu vermuten war, kann der entsprechende Bescheid für nichtig erklärt werden und dann hat man wahrscheinlich ein sehr deutliches Problem.

    Je länger man tatsächlich unterhalb der Versicherungsfreigrenze verdient, desto sicherer ist die Kiste.


    Wer so spät zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechselt, wird später regelmäßig nicht in die Krankenversicherung der Rentner kommen können, was bedeutet, dass man später freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse sein wird. Je nach Strukturierung der späteren Alterseinkünfte kann das recht teuer sein.

  • Hört sich nach Abwägung "PKV-Prämie + Selbstbehalte vs GKV-Beitrag als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse" an.

    Flankiert wird das ganze noch mit den Leistungsunterschieden beider Systeme (ggf. hat man sehr teure Ausschlüsse bei der PKV vereinbart -> das könnte pro GKV sprechen) und steuerlichen Aspekten.

    Aber man wählte die PKV dereinst doch auch wegen der besseren Leistungen- und davon profitiert man doch gerade im Alter. Den Schritt würde ich gut überlegen.

  • Hallo Mick67 und Herzlich-Willkommen im FT-Forum,

    der folgende Blogbeitrag dürfte interessant für Dich sein:

    Entnahmestrategien optimieren: Lohnt sich der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? - Finanzen? Erklärt! (finanzen-erklaert.de)

    Danke für's Willkommen.
    Das ist ein sehr interessanter Artikel, der das Thema mal aus einer anderen Sicht betrachtet und bei dem ich mich wiederfinde.
    Allerdings kann ich mit Sicherheit sagen, dass ich die Voraussetzungen für die KVdR sicher nicht erreichen werde. Dazu müsste ich noch bis zu meinem 81. Lebensjahr arbeiten. Auch wenn ich meinen Lebensplan nicht darauf ausrichte mit 67 Jahren in Rente zu gehen, 81 ist mir dann doch zu lange. ;)