Widerruf bei schon gekündigter Lebensversicherung

  • Guten Tag,
    gerne hätte ich Ihre Einschätzung gewusst, ob bei einem Lebensversicherungsvertrag mit Abschluss 2001, der nach sieben Jahren Laufzeit 2008 gekündigt wurde, und die Kündigung ja jetzt schon sechs Jahre her ist, bei einer falschen Widerrufsbelehrung jetzt noch rückabgewickelt werden kann. Als der Rückkaufswert bei der damaligen Kündigung ausgezahlt wurde lag dieser deutlichst unter den eingezahlten Beiträgen.
    Oder ist der Zeitpunkt der Kündigung schon zu lange her und die Fristen des Widerrufes damit verjährt? Immerhin ist das Urteil der falschen Widerrufbelehrung ja erst im Mai 2014 getroffen worden.

  • Guten Tag,


    Der BGH hat in seinem Urteil vom 07. Mai 2014 klar gestellt, dass auch bereits gekündigte Lebensversicherungen rückabgewickelt werden können. Der BGH verwies auf sein Urteil vom 24.11.2009. In diesem Urteil erklärt der BGH die Verwirkung nur für Altfälle anwendbar, die am 01.01.2003 bereits beendet waren.


    Da Sie erst 2008 gekündigt haben, können Sie auch noch nach erfolgter Kündigung widerrufen, wenn Sie nicht ordnungsgemäß belehrt wurden. Ihr Widerrufsrecht ist aus meiner Sicht noch nicht verwirkt.


    Der BGH wird morgen am 16.07.2014 erneut zum Policenmodell verhandeln - da geht es um die Frage, ob der VN noch widerrufen kann, obwohl er ordnungsgemäß belehrt wurde.


    Mit besten Grüßen,
    Britta