Berechung des Kindesunterhaltsanspruchs

  • Hallo RomBet,


    meines Wissens wird zunächst das bereinigte Netto-Gehalt ermittelt. Also dein Netto, abzüglich z.B. zusätzliche Altersvorsorge, berufsbedingte Aufwendungen (entweder als Pauschale oder tatsächliche Kosten). Daraus wird dann der Unterhalt bestimmt.
    Die Kinderbetreuung ist meist Mehrbedarf und wird normalerweise im Verhältnis des Einkommens auf beide Elternteile verteilt. Wenn du also doppelt so viel verdienst wie die Mutter der Kinder, werden die Kindergartenkosten im Verhältnis 2:1 aufgeteilt.
    (Vorsicht, wenn der Kindergarten gebührenfrei wird, das kann z.B. im letzten oder vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung passieren, je nach Wohnort.)

  • Vielen Dank für die Antwort. Es kann sein, dass ich nciht ausreichend Details aufgeführt habe, sodass es meine o.g. Frage nicht zeilgerichtet beantwortet.


    Die Kindergartenkosten die demnächst entstehen, sind für das dritte im eigenen Haushalt lebende Kind aus bestehender Ehe.

    Um die Frage nochmals aufzuführen:

    Kann ich die entstandenen Kindergartenkosten bei der Berechnung des Unterhaltsanspruch für die ersten beiden Kinder (aus erster Ehe und nicht im eigenen Hauslhalt lebend) ansetzen bzw. es damit bereinigen? Sprich so betrachten wie Altersvorsorge oder berufsbedingte Aufwendungen.