Jobangebot, wie verpflichtend ist dieses ?

  • Hallo hier im Forum :),


    derzeit im ALG1 Bezug habe ich

    ein etwas duboises

    Jobangebot bekommen.


    Dies war in meinem Vermittlungsaccount beim Arbeitsamt

    Betreff: Aufforderung zur Bewerbung


    Dort habe ich auch eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.


    Also:

    Beworben bei Personalvermittlung,

    Anruf von denen, ein, zwei Fragen, Online-Video-Interview mit Partnerfirma, ein, zwei Fragen, ja können wir machen.

    Hm...

    zu meiner Frage wegen den Modalitäten, wurde das Gehalt gedrückt, + einen Tag Urlaub (Jahresstaffelung bis 30 Tage) gewährt.

    (Vertragslaufzeit 3 Jahre, > so lange wie er vom Amt Zuschüsse bekommt)


    Meinem Wunsch fragen zu:

    Arbeitsplatzumgebung, Teamgröße, kollegialer Einarbeitung, Arbeitszeiten, Überstunden

    evtl. Kündigung bei Einsatzende beim Kunden,

    in schriftlicher Form zu beantworten

    wurde nicht entsprochen.


    Satt dessen wurde versucht mit Druck eine schnelle Unterschrift des Vertrags durch direktes Nachfragen und zusenden von Dokumenten zu erreichen.

    Ein EGZ beim Amt hat der AG bereits gestellt.


    Unter diesen Voraussetzungen fällt es mir sehr schwer zuzusagen.


    Wenn ich da jetzt Absage, muß ich mit Sanktionen, evtl. einer Sperre rechnen ?


    Danke

    +

    Grüße Hajooo

  • Nicht viele Informationen, aber dennoch:

    1.) Ich bewerbe mich nur auf eine Stelle mit einer entsprechenden Stellenbeschreibung.

    Gab's das hier?

    2.) Wenn die Agentur für Arbeit nachfragt wie der Stand ist, würde ich sagen, dass ich noch auf einige Antworten warte. Aber 1,2,3+6 gelten m.E. nicht als relevant.