Unterhaltspflicht Mutter Altenheim > Erklärung wirtschaftlicher Verhältnisse

  • Guten Tag


    Meine Mutter ist seit einigen Monaten in Vollpflege in einem Altenheim untergebracht.
    Meine Mutter hat kein Vermögen und bezieht eine Witwenrente von circa 750 Euro.
    Was wer bezahlt für meine Mutter im Altenheim, weiß ich nicht da ich auf grund der weiten
    Entfernung nicht die Pflegevollmacht habe.



    Nun bekomme ich vom dortigen Sozialamt ein Schreiben mit der Bitte meine Wirtschaftlichen
    Verhältnisse zu erklären.
    Gibt es irgendwo Listen oder wo kann man es nachlesen, was meine Frau und ich maximal
    pauschal verdienen kann und an Werte besitzen können ?
    Ich befürchte von meinem wenigen angesparten Geld, das da drauf vom Amt her zugegriffen wird,
    bzw, wenn der Bescheid kommt mit einer Forderung, das ich nicht selber nachprüfen kann ob diese
    Foderungen berechtigt sind.


    Gibt es eine individuelle Beratung / Einrichtung wo man sich hin wenden kann ?
    Gerne auch online, wobei ich nicht weiß ob es rechtlich möglich ist.


    Gruß aus Ihringen
    Jürgen

  • Nochmal ich....
    Sorry für die teils wirre Schreibweise und Fehler.
    Hab diese Community nun ein wenig mehr studiert und noch folgenden Beitrag gefunden:
    http://www.finanztip.de/elternunterhalt/


    Okay, ein paar pauschal Beträge sind dort benannt.
    Was ich nun befürchte, ob man auf die Rücklagen greifen kann,
    die wir mit den Jahren angespart haben zu unsere spätere Altersversorgung.
    Das betrifft ein Tagesgeldkonto und Risikolebensversicherungen.
    Und dann gibt es ja unser altes eigengenutztes Häusle was Darlehnsbelastet ist
    und auch wegen dem Alter mögliche bald mehr oder weniger Reparaturen
    oder Renovierungen anstehen werden.


    Nicht falsch verstehen, meine Nachfrage beruht auf frühere unangenehme Erfahrungen
    mit Behörden.
    Meiner Mutter gebe ich des öfteren meist in materialer Form Zuwendungen, die ihr
    Aufenthalt im Heim angenehm machen.


    So, deswegen meine Anliegen hier.
    Wollte eigentlich den ersten Beitrag überarbeiten, aber das geht hier wohl nicht.


    Gruß Jürgen

  • Hallo muc


    Vielen Dank für den Link.
    Grob überschlagen dürfte meine Frau und ich da nicht belangt werden.
    Ich wart nun ab, wie das Sozialamt reagieren wird.
    Wahrscheinlich muss ich noch ein oder anderen Beleg bei bringen.


    Grüße Jürgen