Hallo,
kann man auch Provisionen, die bei An- und Verkauf von Wertpapieren fällig werden, zurückfordern, wenn diese seit der Einrichtung des Depots erhöht wurden?
Oder gilt das BGH-Urteil nur für Konto- bzw. Depotgebühren?
Hallo,
kann man auch Provisionen, die bei An- und Verkauf von Wertpapieren fällig werden, zurückfordern, wenn diese seit der Einrichtung des Depots erhöht wurden?
Oder gilt das BGH-Urteil nur für Konto- bzw. Depotgebühren?