Steuerfreibetrag

  • Meine Frau arbeitet halbtags mit rd. 18.000 EURO Einkommen/Jahr und ich erhalte 3700 EURO Rente. Beide anerkannt schwerbegindert mit 60 %. Da meine Rente nicht reicht unterstützt mich meine Frau finanziell wofür wir 9408 EURO beantragt haben. (abzüglich der Rente) Das Finanzamt erkennt diese Beihilfe nicht an und kommt auf eine gemeinsame Einkunft von 16073 EURO und berechnet darauseine Nachzahlung der Steuer von 290 EURO. Das kann doch nicht stimmen da wir doch damit unter dem Bemessungsbetrag von rd. 19000 EURI Gesamteinkommen sind. Oder rechne ich da etwas falsch?

  • Bis jetzt noch keine Antwort. Scheint eine schwierige Frage zu sein.

    Wenn ich 18.000,- Euro im Jahr verdiene und meine Frau 3.700,- Euro dann ist die Steuerlast 0,- Euro. Wofür eine Beihilfe?

    Da fehlen wahrscheinlich noch einige Punkte in der Frage.

  • Sorry,

    wir waren im Urlab und können erst jetzt reagieren.

    Wir haben gegen den Steuerbescheid Einspruch eingelegt. Der Zwischenbescheid vom Finanzamt war die Empfehlung, den Einspruch zurück zu nehmen da die Steuer richtig berechnet wurde. Wir haben den Einspruch weiter laufen lassen. Mittlerweile aber die Androhung der Vollstreckung wegen der berechneten Steuerlast von 290 EURO erhalten. Diese haben wir erst einmal bezahlt.

    Jetzt warten wir auf die Entscheidung übwer unseren Einspruch. Dass wir nicht stuerpflichtig sind glauben wir. Das Finanzamt "trickst" aber und wir wollten uns nochmals versichern dass wir richtig liegen.

  • Ich kann den Vorrednern nur beipflichten: Entweder es fehlen ein paar wichtige Informationen oder es wurde etwas falsch in der Erklärung eingetragen. Dass das Finanzamt bei der obigen Darstellung selbst nach Prüfung daneben liegt, ist äußerst unwahrscheinlich. Ggfs mal den anonymisierten Steuerbescheid einstellen, dann klärt sich das Rätsel vielleicht.

  • Auf Seite 4 steht unter Erläuterungen, dass ein Träger der Sozialversicherungen Daten zu Leistungen (an die Ehefrau) überliefert hat, die berücksichtigt wurden und die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (die also selbst nicht besteuert werden, aber die Besteuerung des restlichen Einkommens erhöhen). Weiter unten steht auch, dass es sich um 5285 Euro handelt. Das könnten gewesen sein: Arbeitslosengeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, ...


    Passt das zu einem Zufluss in 2020?

  • Also, zu versteuern sind 16k. Darüber hinaus hatte Deine Frau aber weitere gut 5k Einkünfte (z.B. Kurzarbeitergeld?), die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Macht zusammen 21k. Bei 21k ist der durchschnittliche Steuersatz 1,8%. Dieser Steuersatz wird nun auf das zu versteuernde Einkommen von 16k angewendet.


    Das sieht für mich alles korrekt aus.


    Das ist die Wirkung von Einkünften, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die 5k Lohnersatzleistungen selber werden zwar nicht besteuert, aber der Steuersatz für die restlichen 16k erhöht sich auf den Steuersatz von 21k, hier also von 0% auf 1,8%.


    Zahlungen von Deiner Frau an Dich (von Dir als Beihilfe bezeichnet) sind irrelevant, da ihr sowieso gemeinsam veranlagt werdet. Das ist ja der Vorteil des Splittigtarifs, dass es egal ist, wer von Euch das Geld verdient hat.

  • Woher diese Einkünfte (5000 EURO) kommen ist uns etwas "schleierhaft". Wir können uns das nur so erklären dass meine Frau in Kurzarbeit war mit 70 %. Ihr Arbeitgeber hat dieses "aufgewertet" auf 90 %. Wie ich das verstehe sind diese "fiktiven" - nicht direkt sondern über den Umweg Arbeitgeber- erhaltenen Einnahmen steuerlich auf die eigene Einkommenssteuerschuld wirksam.

    Verstehe ich das richtig?

  • Woher diese Einkünfte (5000 EURO) kommen ist uns etwas "schleierhaft". Wir können uns das nur so erklären dass meine Frau in Kurzarbeit war mit 70 %. Ihr Arbeitgeber hat dieses "aufgewertet" auf 90 %. Wie ich das verstehe sind diese "fiktiven" - nicht direkt sondern über den Umweg Arbeitgeber- erhaltenen Einnahmen steuerlich auf die eigene Einkommenssteuerschuld wirksam.

    Verstehe ich das richtig?

    nicht ganz. Es geht nicht um

    die Aufstockung, sondern die ca 5000 Euro sind das eigentliche Kurzarbeitergeld. Insofern alles geklärt

  • Woher diese Einkünfte (5000 EURO) kommen ist uns etwas "schleierhaft". Wir können uns das nur so erklären dass meine Frau in Kurzarbeit war mit 70 %. Ihr Arbeitgeber hat dieses "aufgewertet" auf 90 %. Wie ich das verstehe sind diese "fiktiven" - nicht direkt sondern über den Umweg Arbeitgeber- erhaltenen Einnahmen steuerlich auf die eigene Einkommenssteuerschuld wirksam.

    Verstehe ich das richtig?

    Deine Frau hat 16000 € Einkommen gehabt. Wenn sie nur das hätte, wäre es steuerfrei.

    Zusätzlich hat sie 5000 € Kurzarbeitergeld bekommen.


    Progressionsvorbehalt heißt, dass der Gesamtbetrag berücksichtigt wird, also 21000 €.

    Wenn diese 21000 € das Gehalt wären, würde sie darauf 1,8 % Steuern zahlen.


    Da auf das Kurzarbeitergeld keine Steuern anfallen, zahlt sie 1,8 % von 16000 €.