Für bAV Verträge (Direktversicherung, Pensionskasse, -fonds etc.) müssen ja aber diesem Jahr erstmalig seitens des Arbeitgebers die Zuschüsse an den Mitarbeiter ausgezahlt werden, die der Arbeitgeber durch eingesparte Sozialversicherungsbeiträge gespart hat.
Nachdem bei meiner Gehaltsabrechnung im Januar kein Hinweis darauf zu finden war, hakte ich bei meiner Personalabteilung nach. Dort sagte man mir, man müsse mir nichts zurückerstatten, da ich mit meinem Bezügen über den Bemessungsgrenzen aller Sozialversicherungen liege, der Arbeitgeber also nichts eingespart habe. Ist das so tatsächlich richtig?
Ich habe mir darüber noch nie ernsthaft Gedanken gemacht, aber es ist bei den bAV-Produkten ja so, dass man zu Aktivenzeiten Steuern und Sozialabgaben einspart, diese dann aber später als Rentner entrichten müsse (ja, ja, ich weiß, es gibt da bei den Verträgen von vor 2005 in Sachen Steuern noch Ausnahmen). Das heißt ja aber doch, dass als Angestellter, der zu Aktivenzeiten über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, dieser sowieso auf die Beiträge keine Sozialabgaben leisten müsste, dann aber später als Rentner, wenn wer wieder unter der Grenze liegt, dies dann nachholen muss. Ist man damit als Besserverdiener nicht ziemlich im Nachteil (da man zwar nachgelagert Sozialbeiträge bezahlt, zu Aktivenzeiten aber keinerlei Einsparung hat)?
Viele Grüße,
Markus.