Besteuerung von Kapitalerträgen bei (thesaurierenden) Fonds

  • Hallo,


    so ganz verstehe ich die Besteuerung von Kapitalerträgen bei (thesaurierenden) Fonds nicht. Klar, auf die Gewinne muss die Abgeltungs-/Kapitalertragsteuer von 25 % und der Solidaritätszuschlag gezahlt werden (ggf. auch Kirchensteuer). Aber wann werden diese Steuern fällig?


    Hier liest es sich so, als würden die immer am Ende des Jahres gezahlt werden. Demnach müsse man nur beim Verkauf darauf achten, dass das Finanzamt die Gewinne nicht doppelt besteuert.


    In dieser Kolumne erklärt Hermann-Josef Tenhagen es so, als würden die Steuern erst beim Verkauf fällig. Daher empfiehlt er, am Jahresende immer so viele Fonds zu verkaufen, dass der Sparerfreibetrag von aktuell 801 € ausgenutzt wird. Anschließend sollte man – so die Empfehlung - für denselben Betrage neue Anteile kaufen. So würden die Gewinne über die Jahre verteilt und man könne unterm Strich Steuern sparen, da der Sparerfreibetrag jedes Jahr (und nicht nur in den Jahren des Verkaufs) genutzt würde.


    Nach meinem Verständnis widersprechen sich die Infos aus beiden Beiträgen. Kann mir das jemand erklären?


    Besten dank und viele Grüße

    Manuel

  • Die zweite Variante ist die richtige. Beim Thesaurierer wird die Steuer erst beim Verkauf fällig. Zwischenzeitlich fällt die Vorabpauschale an, die eine Verzinsung mit dem risikolosen Zins abbildet. Da dieser derzeit negativ ist wird derzeit keine VAP empfohlen. Ich vermute, dass sie für 2023 wieder kommt, dann zahlbar am ersten Banktag in 2024.


    Die erste Variante beschreibt die Situation vor der Änderung der Fondsbesteuerung zum 01.01.2018, bis dahin mussten beim Thesaurierer die sog. "auschüttungsgleichen Erträge" in der Steuererklärung angegeben werden. Das steht alles auch so im Artikel, bitte lese mal selbst noch mal nach dem Lesen dieses Posts und gib Feedback.


    Xenia ggf. Hinweis an den Autor zu prüfen ob in den Artikel nicht ein Hinweis auf aktuellere Artikel rein sollte z.B. https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/

  • Alles klar, besten Dank! Ich denke, ich habe es nun (weitgehend) verstanden. Dann werde ich in Zukunft Tenhagens Tipp beherzigen und am Ende des Jahres entsprechend viele Fondsanteile verkaufen und gleich wieder kaufen.

  • Und wer niedrige Einkünfte hat,hat nicht nur die 801€ Sparerfreibetrag steuerfrei, sondern der Grundfreibetrag plus ein Pauschbetrag kommen noch dazu. So kann man seine Fondsanteile steuerarm halten.

    Gruß


    Altsachse

    • Offizieller Beitrag

    Kater.Ka danke fürs taggen, ich werde das an Hendrik weiterleiten.


    Manuelito kleiner Hinweis noch an Dich, wenn Du Dich für den Verkauf und direkten Kauf entscheidest: Achte darauf, dass Deine Ordergebühren beim Kauf/Verkauf niedrig sind.. sonst wird das mit dem Sparen/Optimieren nicht bzw. nur semi-optimal funktionieren ;)

    Hier noch ggf. ein hilfreiches Video von Saidi zu dem Thema:

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  • Darf ich mich hier einmal mit einer Frage "andocken"?


    Leider ist es so, dass die Banken mit den Steueraufstellungen immer relativ lange brauchen (in meinem Fall bis April).


    Muss/ sollte ich eigentlich in einem Jahr, indem ich keine ETF verkauft (maximal Anteile gekauft) habe irgendwas zu den ETF in der Steuererklärung angeben? Sonst könnte ich meine Steuererklärung deutlich früher abschließen...


    Beste Grüße

    Segi

  • Die Banken holen sich im Allgemeinen das, was dem Staat nach Gesetzeswegen zusteht, daher kannst Du jederzeit Deine Steuererklärung machen, der Staat kommt in jedem Fall auf seine Kosten (wenn Du keine falschen Freibeträge angegeben hast).


    Solltest hingegen Du durch unvollständiges Ausschöpfen von Freibeträgen oder Nicht-Verrechnung von Gewinnen bei einer Bank mit den Verlusten bei einer anderen Nachteile haben, so solltest Du warten, bis diese belegbar und via Steuererklärung ausgeglichen werden können.