Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer ausstellen?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zum Thema “Rechnung ohne Umsatzsteuer” gem. §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz:


    Im laufenden Jahr werde ich voraus. Einkommen aus drei Quellen beziehen: (1) Reguläre Anstellung (nur Teilzeit), (2) eigener Betrieb einer kleinen GbR als Gesellschafterin und (3) wahrscheinlich hin und wieder Tätigkeiten als Beraterin geplant (also unabh. von den beiden Tätigkeiten (1) und (2)). D.h. also drei “Rollen”: Teilzeitangestellte, GbR Gesellschafterin, Beraterin.


    Beim Betrieb der GbR (2) werden Rechnungen immer mit Umsatzsteuer gestellt, da die Kleinunternehmerregelung bei der GbR nicht greift. Im Rahmen der geplanten Tätigkeit als Beraterin (3) werde ich voraussichtlich hin und wieder etwas dazuverdienen und ich nehme aktuell an, dass ich mit diesen Einnahmen deutlich unter der Umsatzgrenze von 22.000,- EUR liegen werde (Hinweis: im Vorjahr hatte ich gar keine Einkünfte als pvt. Beraterin, also nur Einnahmen im Rahmen der GbR bzw. der regulären Anstellung).


    Frage: kann ich nun für die Projekte, die ich als Beraterin durchführe (also weder im Rahmen meiner Festanstellung noch im Rahmen der GbR) Rechnungen ohne Umsatzsteuer gem. §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz stellen?


    ODER muss ich die Einnahmen aus der GbR berücksichtigen und aufsummieren? Denn dann müsste ich womöglich auch auf Rechnungen, die ich als Beraterin unab. von der GbR stelle, Umsatzsteuer ausweisen, da ich unter Berücksichtigung der GbR über der Umsatzgrenze läge.:?::?:



    Vielen Dank!!

  • Nach meiner laienhaften Kenntnis ist die GbR eine (eigene) Unternehmerin und hat mit deinem Umsatz demzufolge nichts zu tun.

    (1) 1Natürliche und juristische Personen sowie Personenzusammenschlüsse können Unternehmer sein.

    Du würdest ja Deine Umsätze als Beraterin nicht in der Umsatzsteueranmeldung der GbR eintragen. :)


    Wenn Du erstmalig als Beraterin tätig wirst, solltest Du diese Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen (https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html), wenn es eine freiberufliche Tätigkeit ist. Wenn es eine gewerbliche Tätigkeit ist, brauchst Du eine Gewerbeanmeldung.

    In beiden Fällen bekommst Du meines Wissens anschließend einen Fragebogen, wo Du die Kleinunternehmerregelung beantragen kannst.


    Für verbindliche Auskünfte/Beratung bitte einen Steuerberater aufsuchen. Und/oder die diversen Existenzgründer-Webseiten lesen, die können auch hilfreiche Tipps liefern, z.B. Aufbewahrungspflichten usw.