Zwei meiner online-broker verlangen ab dem ersten cent auf dem verrechnungskonto Verwahrentgelt. Die Banken hingegen können einen großen Freibetrag beanspruchen, bevor die EZB ihnen Verwahrentgelt berechnet
(https://hartmutwalz.de/die-maer-vom-ezb-strafzins/). Weiß jemand, wieso ich diesen Freibetrag nicht anteilig erhalte? Und evtl., wie ich von den beiden Brokern das Verwahrentgelt juristisch fundiert zurückfordere?
Danke