Verwahrentgelt zurückfordern

  • Zwei meiner online-broker verlangen ab dem ersten cent auf dem verrechnungskonto Verwahrentgelt. Die Banken hingegen können einen großen Freibetrag beanspruchen, bevor die EZB ihnen Verwahrentgelt berechnet

    (https://hartmutwalz.de/die-maer-vom-ezb-strafzins/). Weiß jemand, wieso ich diesen Freibetrag nicht anteilig erhalte? Und evtl., wie ich von den beiden Brokern das Verwahrentgelt juristisch fundiert zurückfordere?


    Danke

  • Hinweis: Hier schreiben interessierte Laien, für eine juristisch fundierte Beratung bitte einen Rechtsanwalt aufsuchen.


    Die von der Bank berechneten Verwahrentgelte sind nach meinem Verständnis keine "durchgereichten" Gebühren Dritter, daher ist die Bank nicht gezwungen evtl. Freibeträge weiterzugeben. Ähnlich funktioniert es ja auch umgekehrt, einen Kredit bekommt man bei der Bank auch nicht zum Selbstkostenpreis.


    Meist ist es einfacher zu prüfen, ob das Verwahrentgelt überhaupt wirksam vereinbart wurde:

    https://www.verbraucherzentral…etzt-wissen-muessen-64023


    Noch einfacher ist eine Abstimmung mit den Füßen - soll heißen: Bank wechseln.