Zweifamilienhaus Haftpflichtversicherung

  • Hallo zusammen,

    meine Frau und ich besitzen ein Zweifamilienhaus, in dem wir eine Wohneinheit zusammen mit unseren Kindern bewohnen und in der eine Wohneinheit vermietet ist (an meine Schwiegermutter). Zusätzlich ist auf dem Dach eine Photovoltaikanlage installiert.

    Benötigen wir eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder sind mögliche Haftpflichtfälle in dieser Konstellation üblicherweise durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?


    Viele Grüße

    Ole

  • Hallo O_aus_B, willkommen im Finanztip-Forum.

    Benötigen wir eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder sind mögliche Haftpflichtfälle in dieser Konstellation üblicherweise durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?

    Die Frage kann man so nicht beantworten, da es auf den Tarif ankommt.


    Bei meiner gibt es drei Leistungsklassen, ab der mittleren sind die Risiken nach meinem Verständnis abgedeckt, bei der kleinsten nicht.

  • Hallo O_aus_B,


    Ihre Versicherungswünsche deckt heute jede mittlere bis gute Variante einer Privathaftpflichtversicherung ab. Da hat jede Versicherungsgesellschaft etwas im Angebot.


    Nur der Vollständigkeit halber, Ihre Schwiegereltern brauchen eine eigene PHV, bei der auch Mietsachschäden mitversichert sein sollten.


    Gruß Pumphut

  • Danke für die Auskunft! Nach Rückfrage bei der Versicherung sind wohl auf das Gebäude bezogene Haftpflichtschäden mit versichert, durch die PV-Anlage jedoch (noch) nicht, weil hier der Tarif zu alt sei. Nun müssen wir unseren Versicherungsmakler kontaktieren, um den Vertrag zu aktualisieren.

  • Nun müssen wir unseren Versicherungsmakler kontaktieren, um den Vertrag zu aktualisieren.

    Hey, mal ganz unrein und generell...

    Wenn ich einen Versicherungsmakler beauftragt habe, der mich bzw. meine Versicherungsangelegenheiten betreut, dann brauche ich nicht bei meiner Versicherung nachfragen. Mein Makler hakt regelmäßig bei mir nach - alleine schon um seine Haftung mir gegenüber gen Null zu halten - und checkt mit mir ab, ob sich die 'Risikoverhältnisse' geändert haben.

    Somit frage ich mich, ob ihr einen Versicherungsfuzzi an der Hand habt, oder tatsächlich einen Versicherungsmakler. Wenn ...fuzzi, dann ggfs. zu einem ordentlichen, richtigen ...makler wechsen. Wenn ...makler, dann checken, ob der überhaupt etwas taugt... und ggfs. zu einem richtigen ...makler wechseln.

    Alternativ könnt ihr Jura studieren und Bedingungswerke lesen... und die nötigen Versicherungspolicen selbst auf dem Markt suchen und kaufen ;)

  • Hallo O_aus_B,


    ich kann nur unterstreichen, was John hier etwas emotional geschrieben hat. Fall Sie Ihre PHV wirklich über einen Versicherungmakler eingekauft haben, wäre es dessen Pflicht gewesen, Ihnen die entsprechenden Risikofragen zu stellen und Versicherungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Für mich bestünde bei so einem Makler keine Basis für eine Zusammenarbeit mehr.


    Gruß Pumphut

  • Hallo Pumphut,


    die Aussage, "...wäre es dessen Pflicht gewesen..." , mag ich nicht ohne Vorbehalt unterstreichen. Viele Assekuranzmakler lassen sich von ihren Klienten gar nicht per Mandat zur Betreuung beauftragen, was ich persönlich als dumm betrachte. Ohne ein solches Mandat reduziert sich der Makler nach meinem bescheidenen Verständnis auf den Vermittler-/Verkäufer-Status; somit dürfte die von dir genannte Pflicht obsolet sein...


    LG

    John

  • Hallo John,


    auch wenn das von der Fragestellung des TE wegführt, doch eine kurze Replik auf Ihre Bemerkung: Wer im Geschäftsbetrieb gegenüber dem Kunden als Versicherungsmakler auftritt, haftet auch als solcher. Dazu braucht es keines schriftlichen Maklervertrages. Sie hierzu auch die Ausführungen der IHK Stuttgart https://www.stuttgart.ihk24.de…gsmakler-vertreter-688732


    Ohne umfassenden Maklervertrag könnte man sicherlich die Haftung für andere Sparten außerhalb des vermittelten Vertrages verneinen. Aber hier bleiben wir im Bereich der Haftpflichtversicherung und da schuldet auch der Pseudomakler die Beratung. Schließlich erhält er dafür auch Bestandsprovision. (Das viele Bettkastenmakler etwas in der Grauzone operieren, ist mir bekannt. Das geht solange gut, bis sie einmal einen richtig kräftigen Schaden aus eigener Tasche bezahlen müssen.) Nebenbei, auch der gebundene Vermittler hat im Rahmen des angebotenen Vertrages eine Beratungspflicht. Nur haftet für den im Fall der Schlechtberatung das Versicherungsunternehmen. Selbst wenn Sie online eine Direktversicherung abschließen, bekommen Sie genau aus diesem Grund ein Beratungsprotokoll.


    Gruß Pumphut