Hallo,
ich möchte eine Lebensversicherung aus dem Jahr 1993 rückabwickeln. Mein Vater hat 1993 eine Lebensversicherung abgeschlossen, ich glaube nach dem Policenmodell, denn in den Hinweisen und der Schlusserklärung des Antragsformulars steht, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erst zusammen mit dem Versicherungsschein übermittelt werden. Das geschah auch 40 Tage später, also lange außerhalb der Frist für einen Widerruf (s. unten).
Gegen diese Versicherung würde ich gerne Widerspruch einlegen, mit der Begründung, dass die Widerrufsbelehrung drucktechnisch nicht hervorgehoben wurde und sodurch meines ewiges Widerspruchsrecht erwirken (s. BGH IV ZR 76/11, Urteil vom 7. Mai 2014).
Frage: Geht das überhaupt? Denn nach meinen Recherchen erfasste § 8 Versicherungsvertragsgesetz („VVG“) alter Fassung („a.F.“) von 01.01.1991 bis 28.07.1994 nur Versicherungsverträge, die eben nicht nach dem Policenmodell geschlossenen wurden ("Antragsmodell"). Für Verträgen, die vor dem 29. Juli 1994 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, sah das Gesetz weder ein Widerspruchsrecht noch eine entsprechende Belehrung vor. Naturgemäß dürfte dann ja auch kein Raum für eine fehlerhafte Belehrung sein, die wiederum Grundvoraussetzung für ein ewiges Widerspruchsrecht ist (s. BGH IV ZR 76/11, Urteil vom 7. Mai 2014).
(Ich finde es unfassbar, dass der Gesetzgeber das Policenmodell überhaupt erlaubt hat, also dass Verträge quasi nur in einem Zeitabschnitt widerrufen werden konnten, in der einem die Bedingungen des Vertrages gar nicht klar waren).
Jetzt hat aber der Antrag, den mein Vater 1993 unterschrieb, dennoch eine Belehrung, die im Wortlaut klar auf das § 8 VVG a.F. ("Antragsmodell") bezieht:
"Ich kann meinen Antrag innerhalb von zehn Tagen nach seiner Unterzeichnung widerrufen, und zwar auch dann, wenn die Gesellschaft ihn bereits angenommen hat. Mein Widerruf wird nur wirksam, wenn er in schriftlicher Form innerhalb der genannten Frist bei der Gesellschaft eingegangen ist."
Fragen nochmal zusammengefasst:
1. Gehe ich richtig davon aus, dass die Versicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen wurde? Denn die AVB wurden erst mit der Versicherungspolice zugesandt - ca. 41 Tage später. So stand das auch in der Schlusserklärung des Antragsformulars.
2. Wie kann ich herausfinden, ob sich ein Versicherung im Vorfeld für das Policen- bzw. Antragsmodell entschieden hat?
3. Habe ich trotzdem Chancen die LV rückabzuwickeln?
Ich freu mich auf Eure Antworten und/oder Erfahrungsberichte.