Bitte um Rat... PKV oder GKV

  • Rund die Hälfte der Einwohner sind Mieter. Ein Großteil dieser vermieteten Immobilien wird von Älteren besessen. Daher gibt es viele Rentner mit -teilweise auch höheren- Mieteinnahmen. Die Immobilien sind vielfach geerbt.

    Das nehme ich als Meinung zur Kenntnis. Belege vermag ich nicht zu erkennen, wohl aber aufweichende Formulierungen. Daher sehe ich mich nicht überzeugt.

  • Daher gibt es viele Rentner mit -teilweise auch höheren- Mieteinnahmen. D

    Ist Alles eine reine Definitionsfrage. ;)

    100.000 oder gar 1.000.000 sind natürlich ein ganze Menge. Aber bezogen auf die Gesamtzahl der Rentner in D (2020 waren das 21 Mio.) muss man dass dann schon wieder relativieren.

    Ich kenne aktuell in meinem Umfeld nur einen Rentner, der eine vermietete Immobilie besitzt.


    Kommt wohl immer darauf an, in welcher Blase man sich bewegt. Z.B. mag ein Steuerberater wohl mehr Rentner mit vermieteten Immobilien kennen als ein Müllwerker.

  • Hat sich hier eigentlich einer schon mal mit der Tatsache auseinandergesetzt, dass die Entscheidung pro PKV beim Threadersteller bereits gefallen ist? Denn er schreibt doch, dass er bereits in einem "PKV Studententarif" ist. Er kommt jetzt nach der Exmatrikulation doch gar nicht in die GKV, wenn er selbständig ist. Da besteht kein Wahlrecht, denn hier liegt ja offensichtlich kein Versicherungspflichttatbestand in der GKV (§ 5 SGB V), keine Versicherungsberechtigung (§ 9 SGB V) oder Anspruch auf Familienversicherung (§ 10 SGB V) vor: https://www.studentische-versi…student/nach-dem-studium/ In die GKV käme er ja bspw. nur, wenn er eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder eine aufgrund § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V versicherungsfreie Beschäftigung (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).

  • Valider Punkt WFan . Ggf. könnte man einen Tatbestand schaffen, der eine Versicherungspflicht auslöst, z.B. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Bis dahin bleibt denis92 aber in der PKV.


    Dennoch mag es sich für ihn gut anfühlen, die früher ggf. unter anderen Annahmen getroffene Entscheidung pro PKV noch einmal zu überdenken und am Ende nicht nur aus "Zwang" in der privaten Krankenversicherung zu bleiben, sondern in dem Bewusstsein, dass es vielleicht die für ihn passende Lösung ist. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • WFan

    Ja, wobei eine gleichzeitige hauptberufliche selbständige Erwerbstätigkeit dem natürlich entgegensteht, also die einfache Aufnahme einer für sich im Grunde sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ist per se dann nicht ausreichend (§ 5 Abs. 5 SGB V). Siehe dazu auch die "Grundsätzlichen Hinweise zum Begriff der hauptberuflich selbstständigen Erwerbstätigkeit vom 20. März 2019".

    Interessant zu wissen wäre es ja auch, in welchem Tarif er denn aktuell privat krankenversichert ist, um auch zu sehen, in was der ggf. erstmal gesellschaftsintern umgestellt wird oder umgestellt werden kann.

  • Ich vermute mal, dass Referat Janders schon aus eigener Fachkompetenz erkennt, dass die Aussagen in diesem auf einer Seite der GRV publizierten "Artikel" zu pauschal und wenig differenziert sind, um als Leitschnur für persönliche Entscheidungen dienen zu können. :)

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  • Wer ernsthaft einen dpa-Themendienst-Artikel in eine Diskussion auf dem bisher geführten Niveau und zudem auch noch mit einem ausgewiesenen Experten wie dem Kollegen Dr. Schlemann einbringt, der ist hoffnungslos verloren ... =O

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  • Ich habe bewusst keine Qualitätsaussage getroffen. :saint:

    Oller Luntenleger ^^

    Und ein <3 für Oliver Mest ^^

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