Liebe Community,
meine Frau hat als Studierende im Jahr 2011 eine BU-Versicherung ohne Gesundheitsprüfung mit einem geringen Absicherungsbetrag bei der HDI Lebensversicherung abgeschlossen. Über meinen Arbeitgeber gab es ein Angebot über einen Sammel-/Gruppenvertrag. Der Absicherungsbetrag wurde deshalb gering gewählt, da ein höherer Beitrag zu diesem Zeitpunkt nicht finanzierbar war.
Leider wurde in diesem Vertrag die Nachversicherungsgarantie ausgeschlossen, was wir damals als nicht dramatisch einstuften. Natürlich kommen wir nun an den Punkt, dass der abgesicherte Betrag nun erhöht werden muss. Durch die ausgeschlossene Nachversicherungsgarantie kann am bestehenden Vertrag nun nichts mehr geändert werden. Die HDI bietet nun einen Neuvertrag mit dem gewünschten Erhöhungsbetrag aus der Tarifgeneration 2021 an - ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung.
Wir fragen uns nun, ob durch den Neuvertrag ersteinmal grundsätzlich systemische Risiken dazukommen, die bisher nicht bestehen. Ggf. entstehen auch erneute Abschlusskosten. Außerdem ging vor Kurzem durch die Medien, dass die Solvenzquote der HDI unter die geforderten 100% gefallen ist: https://www.versicherungsbote.…venzquoten-fallen-weiter/
Möglicherweise macht es Sinn, einen vollwertigen, neuen Vertrag mit Nachversicherungsgarantie bei einem anderen Versicherer abzuschließen. Dies ist durch Vorerkrankungen nun aber auch nicht mehr ganz leicht.
> Bestehen Risiken bei der Leistungsfähigkeit der HDI Lebensversicherung (Stichwort Solvenzquote) für die bestehende BU und macht es ggf. überhaupt Sinn, bei Kenntnis dieses Umstandes eine weitere Police bei diesem Versicherer abzuschließen?
> Ist es davon abgesehen sinnvoll den bestehenden Vertrag mit einem Neuvertrag beim gleichen Versicherer zu ergänzen, mit einem Komplettvertrag zu ersetzen (Kündigung des bestehenden Teils) oder lieber einen Ergänzungsvertrag bei einem anderen Versicherer anzufragen?
Danke für eure Meinungen!
Viele Grüße
Alex