Ermittlung der Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenkasse

  • Ich war über viele Jahre Selbständig und habe zum 30.06.18 meine Selbständigkeit aufgegeben. Über viele Jahre habe ich als freiwillig Versicherter Beiträge an eine gesetzliche Krankenkasse abgeführt. Da ich zum 30.06.18 in Ruhestand gehen wollte, habe ich bereits in 2017 geschäftlich kürzer getreten. Das hat dazu geführt, dass ich mit der betriebswirtschaftlichen Auswertung meines Steuerberaters der Krankenkasse bereits in 2017 mein geringeres Einkommen belegen konnte. Dies führte dazu, dass sich mein Krankenkassenbeitrag deutlich reduziert hat. Die reduzierten Einkünfte haben sich in 2018 fortgesetzt, sodass ich auch in 2018 einen geringeren Krankenkassenbeitrag bezahlt habe. Da ich dann zum 30.06.18 mein Geschäft verkauft habe, wurde durch meine Krankenkasse der Verkaufserlös zur Berechnung der Krankenkassebeiträge für 2018 hinzugerechnet. Ich stelle mir nun die Frage ob diese Vorgehensweise zulässig ist. Schließlich handelt es sich hier um einen Sondereffekt, der mit meiner selbständigen Tätigkeit und den dadurch erzielten Einkünften nichts zu tun hat.

    Es wäre schön, wenn sich mit dem Thema hier jemand auskennt und mir Hilfestellung geben kann.

  • Hallo.


    Im Gesetz steht:


    Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt;


    Sondereffekte gehören zur gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.


    https://dejure.org/gesetze/SGB_V/240.html


    Andererseits: Widerspruch ist kostenfrei. (Wird hier aber nach meiner Einschätzung nicht zum Erfolg führen.)