Strom von Pv-Anlage von Vermieter beziehen

  • Hallo liebe Community,


    leider finde ich zu dem Thema sehr unterschiedliche Aussagen und würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte. Leider konnte ich auch keinen Thread finden der mir weiterhelfen konnte.


    Zum Hintergrund:

    Es geht darum, dass auf einer Doppelhaushälfte, die wir ggf gerne Mieten möchten, eine PV Anlage installiert ist. Es gibt wohl einen Akku als Zwischenspeicher und einen eigenen Zähler der den individuellen Verbrauch anzeigt. Ggf. überschüssig produzierter Strom wird wohl in das öffentliche Netz eingespeist. Der Vermieter möchte den erzeugten Strom gerne an mich als Mieter direkt verkaufen - der Preis soll erst noch persönlich verhandelt werden.


    1) Welcher Preis ist hierfür anzusetzen und auf welcher Argumentation? Ist hier der potentielle Einspeisungspreis oder der lokale Strompreis ausschlaggebend? Worauf würdet ihr verhandeln wenn ich einen regulären Strompreis von ca 28c/kwh habe?


    2) wie ist das Vertragsverhältnis rechtlich korrekt zu gestalten? Aktuell ist im Immobilien-Mietvertrag (!) eine gesonderte monatliche Abschlagszahlung an den Vermieter sowie ein Platzhalter für den vereinbarten Preis angedacht.


    3) gibt es eine Preisbindung oÄ? Und inwiefern bin ich an den Strom der PV Anlage rechtlich gebunden - kann ich bei unfairen Konditionen (zumindest perspektivisch) auch kündigen? Wenn ja mit welcher Frist?


    Für Eure Unterstützung und Expertise wäre ich sehr dankbar!


    Beste Grüße,

    Ruby

  • Moin Ruby,

    da macht es sich der Vermieter sehr einfach. Er sollte mal in das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sehen. Danach muss er bei Mieterstrom auch EEG-Abgabe abführen, was den kWh-Preis der PV-Anlage nach oben treibt. Zudem wird er Stromlieferant mit allen Pflichten.


    Da er mit Mieterstrom zum Stromhändler wird, muss er auch den Strom garantieren und anbieten, den ihr nutzt, wenn keine Sonne da ist und der Speicher leer ist. Es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Stromabnehmer (Mieter) und Stromlieferant (Vermieter). So wie etwa bei den Stadtwerken.


    Ich bin mit meinem Mieter einen anderen Weg gegangen: Ich habe ihm meine 2,4 kWp PV-Anlage (kein Speicher) vermietet. Hierzu gibt es Mustermietverträge. Der Mieter wird Betreiber der Anlage, was im Marktstammdatenregister geändert wurde. Der Betreiber ist für die Wartung der Anlage zuständig. Der Mieter nutzt nun den Eigenstrom ohne EEG-Abgabe und erhält das Geld für den in das Netz eingespeisten Strom.


    Meine 2,4 kWp Anlage erzeugt etwa 2000 kWh pro Jahr, von denen etwa 30-40 Prozent selbst genutzt werden können. Mit Speicher würden es etwa 75 Prozent sein. Der monatliche Mietpreis ist eine individuelle Berechnung, basierend auf Einspeisevergütung, aktuellem Strompreis (incl. Grundgebühr) und eigener Kosten (Versicherung).


    Es ist nicht immer einfach. Aber wer PV-Strom nutzt, tut etwas für die Umwelt.

  • Hmm. Wenn etwas so kompliziert ist bzw. gemacht wird, dann kann mich die Umwelt mal gerne haben. So ganz sauber ticken die in Berlin doch nicht. :(

    Also diese Einschätzung sollten wir doch medizinischem Fachpersonal überlassen.


    Ansonsten sind wir hier in Deutschland, da haben selbst die Anarchisten eine Satzung und wählen Kassenprüfer. :/

  • So ganz sauber ticken die in Berlin doch nicht.

    Hi The Bat,


    die Regeln für Mieterstrom stammen noch von den Kohle- und Atomstromregierungen der letzten Jahre. Dies wurde so auch offen in den Wahlprogrammen von SPD/CDU und FDP kommuniziert. Die Wähler haben demokratisch gewählt und ihren Willen bekommen. Erfolgreich wurde der Ausbau von Photovoltaik auf Mietshäusern verhindert/blockiert obwohl die Technologie billig und nachhaltig ist. Mal gucken ob die neue Regierung etwas daran ändert :)

  • neue Regierung etwas daran ändert

    Die Chancen stehen natürlich schlecht weil weiterhin Kohle (SPD) und Großkapital (FDP) in der Regierung sind, aber auch das ist so demokratisch gewählt und gewünscht. Der Zeitgeist (Klimawandel im Fokus der Öffentlichkeit) ist aber derzeit anders und Photovoltaik noch billiger, besser und ausgereifter als bisher. Vielleicht wirds ja doch was ^^

  • Die EEG-Umlage soll ja ab 2023 abgeschafft werden, was dem Miterstrom entgegen kommt. Hinderlich ist noch die EU-Regel, dass Stromerzeugung und Stromverkauf nicht aus einer Hand sein dürfen. Doch auch hier gibt es Gestaltugsmöglichkeiten, wenn sich Vermieter und Mieter einig sind. Dann wird die Wohnung eben in gemeinsamer Absprache inklusive Strom (PV und Fremdstrom) vermietet.

    Es ist richtig, die großen Player haben bisher das sagen gehabt. Doch vielleicht verändert sich etwas. Wenn jedes Dach eine PV-Anlage hätte, bräuchten wir sicher keine großen Netztrassen. Sinn macht es den Strom dort ökologisch zu produzieren, wo er gebraucht wird.

  • Wenn jedes Dach eine PV-Anlage hätte, bräuchten wir sicher keine großen Netztrassen. Sinn macht es den Strom dort ökologisch zu produzieren, wo er gebraucht wird.

    Das scheint prinzipiell richtig zu sein. Aber, jetzt kommt das Aber, das die ganze Klamotte eher in Richtung Utopie führt...

    Wie haben hier in Schland so viele Immobilien, die von Eigentümern bewohnt werden, die zwar keine Miete zahlen müssen... aber froh sind, wenn sie sich zum Monatsende hin noch ein trockenes Brot leisten können. Wie sollen diese 'Lebenskünstler' eine PV finanzieren?

  • noch ein trockenes Brot

    Mensch das wärmt mirs Herz an diesem regnerischen Samstag wie du plötzlich aus dem Nichts den Sozen in dir entdeckst wenn es darum geht Klimaschutz und Soziales gegeneinander auszuspielen. Zum einen geht es hier aber um Photovoltaik auf vermieteten Immobilien. Zum anderen kann man mögliche Pflichten für Photovoltaik (vmtl spielst du darauf an) problemlos aussetzen bei einem Nachweis von niedrigem Einkommen oder man fördert mit günstigen Krediten. Desweitern kostet Photovoltaik ja nicht nur Geld sondern liefert auch billigen Strom. Schützt also super vor hohen Stromkosten ^^

  • Utopien

    Stimmt, in einem der reichsten Länder der Erde Photovoltaikmodule aufs Dach zuschrauben ist bis heute zu viel verlangt ;) die Welt könnte untergehen wenn wir die Dachflächen sinnvoll nutzen und noch billigen Strom als Rendite kassieren ;)

  • Pablo, mal unter Brüdern...


    Wieviele Hütten haben wir in Schland? Können alle Hütten mit PV bestückt werden, alleine wenn man die Produktionskapazitäten (von PV-Anlagen) berücksichtigt... und abgesehen davon, dass sich ein mir unbekannter Prozentsatz von Hauseigentümern derartige Anlagen mangels Vermögen als Folge mangelnder Finanzbildung nicht leisten können wird?


    Ich sage ja nix gegen PV! Im Gegenteil! Je mehr desto besser gut!

  • Hallo,


    lieben Dank für die Einschätzung. Puh, hm das klingt tatsächlich nicht so einfach. Der Vermieter hat jenes Vorgehen jedoch vorgeschlagen und meinte er möchte das so sie geschildert gerne machen... Kann mir das selbst zum Verhängnis werden?

  • Nein.

    Er muss Dir dann aber auch den Strom aus dem Fremdnetz (günstiger Anbieter) garantieren, wenn die Sone nicht scheint und der Speicher leer ist. Er muss den Mieterstrom beim Netzbetreiber ja anmelden. Bin gespannt, ob er das macht.

  • PV-Anlagen auf allen Dächern sind möglich, wenn es hierfür ein Konzept gibt.

    ZB: einmaliger staatlicher Zuschuss für den PV-Aufbau für Stromeigennutzung oder Dachmiete mit Stromverkauf an den Dachvermieter mit etwas höheren Preisen.

    Wege gibt es, wenn man sie denn gehen will.

  • PV-Anlagen auf allen Dächern sind möglich, wenn es hierfür ein Konzept gibt.

    Das ist theoretisch richtig, stößt praktisch natürlich an Grenzen, Bei uns - zerklüftetes Dach, Gaube, schmal weil Reihenhaus - wirtschaftlich sinnlos, deswegen bin ich auf Gartenhaus und Zaun gegangen. Das ist wahrscheinlich auch eher nicht wirtschaftlich. Da würde ich als Steuerzahler eher nicht fördern wollen.

  • Hallo Community,

    bisher konnte ich keinen steuerlichen Hinweis auf mein folgendes Problem finden:


    Seit 2020 besitzen wir eine PV-Anlage mit einem Batteriespeicher. Steuerlich habe ich mich für die Regelbesteuerung entschieden um die Mehrwertsteuer mit der zu zahlenden Umsatzsteuer zu verrechnen.

    Leider waren wir im Juli 2021 auch von dem Hochwasser betroffen und der Batteriespeicher war hinüber. Gott sei Dank war dieser versichert.

    Nun beabsichtige ich, im Keller, wo sich der (neue) Batteriespeicher befindet, hochwasserresitente Fenster einbauen zu lassen.

    Kann die Mehrwertsteuer, die ich beim Kauf der Fenster ausgegebe, mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet werden? Hintergrund ist, dass bei einem erneuten Schadensereignis (Hochwasser) die Schäden geringer (schadensmindernd) sind.