Welche Zinsbindung

  • Schönen guten Abend,


    wir sind gerade dabei eine Finanzierung auf die Beine zu stellen, für einen Neubau.
    Und stellen uns viele Fragen.


    Unser Ziel ist es in 13 Jahren mit allem fertig zu sein, da wir dann in Rente gehen (wie sich das anhört, aber ja, wir sind nicht mehr die jüngsten)


    Welche Option ist besser:
    1) Darlehensbetrag XXXXXX € Fest auf 10Jahre mit 1,43% Zins ?
    Hier Bleibt ein Restdarlehen von XXXXX € das durch Jährliche Sondertilgung, bez. bei Laufzeitende getilgt wird.


    Oder


    2) Darlehensbetrag XXXXXX € Fest auf 15Jahre mit 1,80% Zins?
    Hier ist die Gesamtlaufzeit 13Jahre 11Mon. Wo alles komplett zurück gezahlt ist.
    Bei beiden Varianten eine Monatliche Tilgung in Höhe von XXX €


    Welche Variante ist die kostengünstigere, wo unterm Strich von uns am wenigsten Gezahlt werden muss???


    Vielen Dank für Eure Hilfe und einen schönen Sonntag
    LG Silvia

  • Deine Frage ist nicht zu beantworten.


    Ob Variante 1 oder 2 kostengünstiger ist, hängt davon ab, welcher Zins für die Verlängerung nach 10 Jahren gelten wird.
    Das kann heute niemand vorhersagen!


    Eines ist aber klar: wir haben eine Niedrigzinsphase, die es in der Geschichte der Bundesrepublik NOCH NIE gegeben hat.
    Das was wir derzeit bei den Zinsen erleben, ist absolut einmalig für Europa. Das Beispiel Japan zeigt, dass solche Phasen sehr sehr, lange andauern können. In Japan haben wir seit Anfang der neunziger Jahre eine Phase mit extrem geringen Zinsen - also inzwischen deutlich mehr als ZWANZIG JAHRE!


    Wenn Du auf "japanische Verhältnisse" spekulierst, dann schliesse für 10 Jahre ab. Und dann mach noch einmal eine Verlängerung für die restliche Tilgung und die restliche Laufzeit.


    Wenn Du aber glaubst, dass wir innerhalb der nächsten zehn Jahre auch wieder steigende Zinsen sehen werden, dann mach lieber jetzt "den Sack zu" und finanziere für 1,83 % bis zum Ende durch. Dann seid Ihr schuldenfrei und könnt unbeschwert in Rente gehen...


    Viel Erfolg!

  • Ja, ich denke, das ist kein Problem, weil es keine eindeutige Antwort. Aus Ihrer Sicht, das ultimative Ziel, können Sie sogar die Wahl zu erreichen

    • Offizieller Beitrag

    Auch hier kommt ein alter Spruch von mir zum tragen:


    "Rechnen beantwortet diese Frage"


    Mit folgendem Link gelangen Sie zum Zinswaagen-Rechner, der Ihnen eine mögliche Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Zinsbindung sein kann.


    http://www.zinsentwicklung.de/zinswaagerechner.html


    @muc hat natürlich Recht mit der Aussage das wir aktuell in einer Zinsniedrigphase sind, die es in dieser Form noch nicht gegeben hat. So richtig durchschlagen auf die Ergebnisse der Banken wird sich dies wohl erst in den nächsten Jahren, siehe Artikel "Tschüss Sparkasse" am Wochenende in der FAZ.


    Aber die Zinswaage errechnet Dir den maximalen Zinssatz nach Beendigung der Zinsbindung (der kurzen) im Vergleich zur längeren ... eine vernünftige Entscheidung ist aus meiner Sicht möglich.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • In dem Abschnitt "Vorzeitige Kündigung nur aus besonderem Anlass" (http://www.finanztip.de/baufinanzierung/zinsbindung/#c6803) ist beschrieben, dass es ein Sonderkündigungsrecht aus besonderen persönlichen Gründen gibt. Der Bundesgerichtshof habe entschieden, dass besondereprivate Gründe wie Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldungoder ein Umzug für die Kündigung eines Hypothekendarlehens ausreichen.


    Leider ist aber kein Aktenzeichen, Datum o.ä. dazu genannt und welche qualitativenund quantitativen Anforderungen an die Gründe gestellt werden.


    Hat dazu Jemand Details?

  • @*@'*Martin*'


    Darlehen kündigen kann man immer, entscheidend ist, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung dabei ausfällt. Viele Banken sind bei einiger Ihrer erwähnten Gründe kulant.


    Kleine Einschränkung: Seit März gilt die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Ich konnte aber nichts zu dem Thema außerordentliche Kündigung entdecken. Wenn sich jemand weiter die Mühe machen möchte...
    http://www.bmjv.de/SharedDocs/…ilienkreditrichtlinie.pdf

    "One day your parents picked you up, sat you down, and never picked you up again."