Hallo Community,
ich hätte eine Frage: unter https://www.finanztip.de/pkv/pkv-arbeitslosigkeit/ schreibt finanztip
„Wenn Du ALG I beziehst, bist Du wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Das gilt auch während einer Sperrzeit vor dem Bezug des Arbeitslosengelds.“
Leider finde ich dazu aber auch andere Informationen, nämlich dass der Wechsel bei Sperrfrist nicht möglich ist, erst danach wenn wirklich Leistung bezogen wird.
Könnt ihr mir dazu weiterhelfen ob dem wirklich so ist?
Danke und Grüße