(Unfall-)Versicherer erwartet explizite Kündigung - Passage "Über das 75. Lebensjahr kann die Versicherung nicht fortgeführt werden." reiche nicht

  • Die Police der Unfallversicherung meines Vaters bei der HanseMerkur enthält wörtlich die folgende Passage: "Über das 75. Lebensjahr kann die Versicherung nicht fortgeführt werden" (siehe auch Anlage). Ohne explizite Vertragsverlängerung, oder ein neues Vertragsangebot oder eine separate Information hat die HanseMerkur nun mehrere Jahre lang weiter Versicherungsbeiträge eingezogen; mein Vater hat auf den laufenden Beitragseinzug nicht aktiv reagiert.

    Die HanseMerkur und der "Ombudsmann für Versicherungen", an den sich mein Vater auch schon gewandt hatte, stufen die Passage "Über das 75. Lebensjahr kann die Versicherung nicht fortgeführt werden" rein als "Hinweis" ein und nicht als klare Festlegung eines Vertragsendes. Beide berufen sich auf folgende Passage in den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen AUB "Der Vertrag verlängert sich bei Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der anderen Partei eine schriftliche Kündigung zugegangen ist". Mein Vater hätte nach ihrer Meinung trotz der 75-Jahr-Klausel aktiv kündigen müssen; da dies nicht geschehen ist, hätte er via "Schweigen ist Zustimmung" der Fortführung der Unfallversicherung zugestimmt.

    Die HanseMerkur hat als Entgegenkommen faktisch die Rückzahlung der Beiträge für ein Jahr angeboten. Soll mein Vater dieses Angebot annehmen? Oder soll er doch gegen die Versicherung klagen, weil Ihr die Aussichten als sehr gut anseht?

    Vielen Dank für Euer Feedback im Voraus!



  • Hallo Francesco-FB,


    für mich sieht es sehr danach aus, als ob die Versicherung recht haben könnte. Wirklich interessant wäre ja der – nun fiktive - Fall gewesen, wenn Ihr Vater mit z.B. 77 Jahren einen entschädigungspflichtigen Unfall gehabt hätte. Dann hätte die Versicherung nach ihrer Argumentation aus beiderseits ungekündigtem Vertrag auch leisten müssen.


    Um welche Summen geht es denn hier?

    Die HanseMerkur hat als Entgegenkommen faktisch die Rückzahlung der Beiträge für ein Jahr angeboten. Soll mein Vater dieses Angebot annehmen? Oder soll er doch gegen die Versicherung klagen, weil Ihr die Aussichten als sehr gut anseht?

    Also, nach meiner vollkommen unmaßgeblichen Laienmeinung würde ich empfehlen, das Kulanzangebot anzunehmen.


    Gruß Pumphut

  • Ich finde das widersprüchlich.


    Wenn die Versicherung selbst sagt, dass die Versicherung weitergelaufen ist, da keine Kündigung ausgesprochen wurde, würde ich mich fragen, ob ich die Versicherung weiterhin brauche oder sie kündigen will und daraus dann die erforderlichen Schritte ableiten.

  • Hallo andiii_98,


    Sie bzw. Ihr Vater können jetzt natürlich pokern und die Unfallversicherung weiter laufen lassen. Ich vermute, die Versicherung wird dann zur nächsten Hauptfälligkeit selbst kündigen.


    Aber die Begrenzung auf 75 (oder ein anderes höheres Alter) hat schon einen inhaltlichen Grund. Die Unfallversicherung leistet grob formuliert nur, wenn ein von außen einwirkendes Ereignis die Unfallursache war. Sie leistet nicht bei einem Unfall z.B. wegen eines Schwindelanfalls oder des „Verfalls der körperlichen Kräfte“. Außerdem wird die Ersatzleistung gekürzt, wenn Vorerkrankungen mit zur Schwere des Unfalls beigetragen haben – z.B. besonders relevant bei Osteoporose. Sie sehen, im höheren Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass man trotz Zahlung der Prämie keine Leistungen erhält.


    Für mich, noch unter 75, ist eine Unfallversicherung herausgeschmissenes Geld.


    Gruß Pumphut

  • Hallo zusammen, vielen Dank für Euer Feedback. Es geht insgesamt um rund 3000 Euro (11,5 Jahre in denen mein Vater monatlich 22,80 Euro Versicherungsprämie bezahlt hat). Der Vertrag ist nun ohnehin zum nächsten Fälligkeittermin gekündigt.

    Wir werden das Kulanzangebot der Versicherung nun wohl annehmen. Nochmals Danke!