Versteuerung der Mieteinnahmen

  • Hallo,
    meine Frage betrifft Versteuerung von Mieteinnahmen. Ein Elternteil und ein Kind sind Wohnungseigentümer. Das Kind vermietet die Wohnung, bezieht die Mieteinnahmen und setzt die Kosten steuerlich ab. Ist das Elternteil zur Angabe der Immobilie und der Mieteinnahmen verpflichtet? Fällt ggf. anteilsmäßig Steuer an, nur weil es sich um Teileigentum handelt?
    Vielen Danke für die Antwort
    Ratsuchender

  • Hallo Gastiosie,


    der, der Mieteinnahmen erzielt, muß sie auch in der Steuererklärung angeben. Wenn das Kind die gesamte Miete einstreicht, reicht es aus, wenn das Kind sie angibt. Wenn das Elternteil einen Teil der Miete erhält muß es diese auch deklarieren. Hier sollte man sich mal steuerlich beraten lassen, um die Konstruktion steuerlich zu optimieren.


    Gruß


    Nordlicht