Bausparvertrag

  • Hallo, man möge mir meine vielleicht etwas begriffstutzige Frage nachsehen: wenn ein Bausparvertrag die Vertragssumme kanpp erreicht hat, verstehe ich richtig, dass er weiter behalten werden kann und seitens der Bausparkasse nicht gekündigt werden kann (10J.)? Dass man also nicht gezwungen würde, ihn aufzulösen (immerhin gibt es darauf noch 1,5% Zinsen)? Danke vielmals für Info. MfG

  • Wenn ein BSV zuteilungsreif ist, kannst du ihn noch 10 Jahre lang behalten und erst dann darf die BSK dir den kündigen. Auch wenn es denen nicht gut passt ;)

    Zuteilungsreif ist ein BSV dann wenn du die Mindestsumme erspart hast (in der Regel 40% der Bausparsumme) und die Bewertungszahl über einer jährlich festgelegten Grenze liegt

  • Hallo @nika22,


    die Antwort von LebenimSueden ist richtig, aber möglicherweise "etwas zu kurz gesprungen".


    Nach den ABB (Allgemeinen Bausparbedingungen) kann die Bausparkasse Ihnen üblicherweise kündigen, wenn Sie - trotz Zahlungsaufforderung - den Regelsparbeitrag nicht mehr einzahlen. Außer in - nach meinem Kenntnisstand seltenen Ausnahmefällen, die dann aus Ihren konkreten Vertragsbedingungen hervorgehen müssten - gilt diese Zahlungspflicht auch nach Erreichen der Zuteilungsreife.

    Wenn Ihre Bausparkasse also feststellt "Wir brauchen das Geld von nika22 nicht und 1,5% Zinsen sind uns zu viel.", wird die Bausparkasse Sie zur Zahlung auffordern. Zahlen Sie, ist Ihr Guthaben vermutlich schnell nicht mehr knapp unter, sondern über der Vertragssumme, der Vertrag ist erfüllt und die Bausparkasse kündigt. Zahlen Sie nicht, kündigt die Bausparkasse, weil Sie nicht zahlen ...

    Je nachdem, wie knapp das Guthaben unter der Vertragssumme liegt, kann die Vertragssumme auch durch die normalen Zinsgutschriften (ohne etwaige Boni) mehr oder weniger schnell überschritten werden, Folge: Kündigung.


    Viele Grüße


    BSHKunde

  • Bei manchen Altverträgen gibt es auch noch einen Bonus wenn man das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nimmt. Oft bekommt man den aber nur, wenn man den Bausparer nicht komplett voll bespart. Lohnt sich vielleicht sich mal darüber zu informieren wie das bei dem konkreten Vertrag aussieht!

  • Die Bausparkassen kündigen mit Verweis auf BGB §488 (3) das Darlehen (In der Sparphase ist der Bausparer Darlehensgeber). Dieser Paragraph gilt explizit für Darlehen, für die dessen Rückzahlung kein Termin feststeht.

    Wie bei mir eine Kündigung anstand, bin ich denen zuvor gekommen und habe von meiner Seite gekündigt - mit einer Frist von 4 Jahren.

    Hat geklappt, ich habe den hohen Zins 4 Jahre länger erhalten.

  • Danke Hornie, hatte kein Darlehen beantragt und werde es auch nicht tun. Der Vertrag ist auf den abgeschlossenen Betrag angespart. Und darauf bezog sich meine Frage. Werde ihn vor mir aus nicht kündigen, da es wohl 10 Jahre ab Zuteilungsfälligkeit (ca. 50% angespart) nicht gekündigt werden kann. So habe ich es zumindest verstanden. MfG

  • Ok, wir haben uns gegenseitig missverstanden.

    "Vertragssumme knapp erreicht" habe ich als Bausparsumme zu fast 100% erreicht gelesen. Tatsächlich brauchst Du Dir 10 Jahre nach Zuteilung keine Gedanken über eine mögliche Kündigung machen, solange Du die Bausparsumme nicht überschreitest. Du kannst also den Vertrag liegen lassen oder auch weiter ansparen.

    Mein Hinweis ist erst relevant, wenn Du die Bausparsumme überschreitest. Denn dann kann die Bausparkasse den Vertrag/Dein Sparguthaben (juristisch: Das Darlehen, das Du an die Bausparkasse gegeben hast) kündigen. Diese Kündigung hatte ich um (weitere) 4 Jahre durch rechtzeitige Eigenkündigung verschoben.

  • Hallo Hornie, vielen Dank für die Ergänzungen. Vielleicht habe auch ich mich als 'normaluserin' und älteres Semester nicht die richtige Terminologie angewandt. Mache mal ein Beispiel: die vereinbarte Vertragssumme (=Bausparsumme?) war T€ 20. Ohne ein Darlehen bei Zuteilung aufgenommen zu haben ist dieser Betrag knapp drunter, also fast erreicht (= angespart inkl. Zinsen etc.). Mir stellt sich eine weitere Frage: was würde passieren, wenn das 'Sparguthaben' aufgrund angerechneter Zinsen überschritten wird? Ende 2017 war der Vertrag mit 53% angespart und 'zuteilungsreif' (was ich nicht in Anspruch genommen und weiter angespart habe). Am besten wird es sein, erstmal still zu halten und der Dinge zu harren, die da kommen. Gruß

  • Wenn die Bausparsumme (=Vertragssumme) 20T€ ist und davon jetzt 10.600€ (=53%) angespart sind, dann hast Du eine Zuteilungsbenachrichtigung erhalten, d.h. Du kannst Dir 20T€ auszahlen lassen, davon sind dann 9.400€ Kredit.


    Daran hast Du aber kein Interesse, da Du weiter sparen willst und aktuell kein Geld für eine Immobilie benötigst. Das ist für die nächsten 10 Jahre (ab 2017) problemlos möglich, solange Dein Guthaben unter 20T€ bleibt.


    Nach Ablauf der 10 Jahre ab Zuteilungszeitpunkt wird Dir die Bausparkasse kündigen, falls die Marktzinsen nicht merklich höher sein sollten. Das Überschreiten der Mindestsparsumme (oft 50% der Bausparsumme je nach Tarif) ist also kein Problem, außer dass die 10-Jahresfrist für eine mögliche Kündigung durch die Bausparkasse zu Laufen beginnt.


    Die Zuteilung bleibt Dir aber erhalten: Angenommen, Du brauchst in 3 Jahren einen größeren Betrag für einen Umbau/Badrenovierung/neue Heizung o.ä.. Dann kannst Du Dir auch in 3 Jahren die 20T€ auszahlen lassen, davon dann vielleicht 15T€ Guthaben und 5T€ Kredit. Oder Du kündigst den Vertrag und lässt Dir nur Dein Guthaben auszahlen, da der Kredit aus heutiger Sicht viel zu teuer sein sollte.


    Angenommen, Du sparst fleißig weiter und Dein Guthaben überschreitet in 5 Jahren die Bausparsumme von 20T€. Dann wird die Bausparkasse in gut 5 Jahren kündigen und das Guthaben auszahlen. Besser ist also, Du stoppst rechtzeitig Deine Einzahlungen (jederzeit möglich!), so dass das Guthaben die 20T€ nicht überschreitet. Dabei solltest Du beachten, dass Dein Guthaben auch ohne neue Einzahlungen durch die Zinsen steigt.


    Falls Du nicht rechtzeitig die Einzahlungen stoppst oder durch Zinsen die 20T€ überschreitest, kannst Du meinen Trick von oben versuchen.