Steuererklärung nach Hochzeit Freibetrag

  • Hallo Community,


    ich lese bereits eine Weile hier mit, weiter so!:thumbup:

    Nun mein Anliegen.

    Meine Frau und ich haben im letzten Jahr geheiratet und nun sitze ich an der ersten gemeinsamen Steuererklärung.

    Es geht um den Steuerfreibetrag.

    Ich habe ein Rentendepot (1) und ein zweites Depot (2) für kurzfristige Geldanlagen. Meine Frau hat kein Depot.

    Nun habe ich auf beiden Depots zusammen meine 801€ ausgeschöpft (musste leider etwas umschichten) und zusätzlich Steuern auf Gewinne gezahlt.

    Ich habe aus dem Depot 2 leider keine Verlustbescheinigung beantragt, kann hier wahrscheinlich nichts verrechnen und somit werden kommende Gewinne dort separat verrechnet.

    Allerdings hat meine Frau ihren Freibetrag fast gar nicht angerührt. Kann ich an dieser Stelle meine gezahlten Steuern/Gewinne in der Steuererklärung verrechnen lassen und falls ja, wie?


    Vielen Dank im Voraus!

    Beste Grüße
    DanDan

  • Hallo DanDan , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis - keine Steuerberatung


    So Ihr zusammenveranlagt werdet gebt Ihr die ganzen Steuerbescheinigungen mit ein/ab. Das Finanzamt legt dann die Steuer für Kapitalerträge auf Basis der beiden Freibeträge fest, danach sollte sich dann eine Erstattung ergeben.


    Sofern Verluste entstanden sind - das habe ich nicht verstanden, wahrscheinlich hast Du in Depot 1 Steuern gezahlt und in Depot 2 keine Steuern weil Verluste (?) - werden sie nicht bankenübergreifend berücksichtigt.

  • Und immer daran denken "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser". Finanzamt hat bei mir neulich meine Einkünfte aus Kapitalvermögen 1500 € zu hoch angesetzt. Bei meiner Frau war alles korrekt. Finanzamt sollte das aber kommentieren, das ist in meinem Fall aber nicht geschehen. Finanzamt hatte extra die Steuerbescheinigungen angefordert. Eigentlich sollte das nicht notwendig sein, da das Finanzamt von den Banken alle Daten geliefert bekommt.

    Nun bin ich gespannt, was das Finanzamt zu meinen Einspruch sagt.

    Gruß


    Altsachse