Wechsel in die PKV bei Verbeamtung

  • Liebe Finanztipis,


    hier eine Spezialfrage für Versicherungsprofis:

    Ich wurde Mitte Dezember 2021 im Bund verbeamtet. Zuvor hatte ich bereits anonyme Risikovoranfragen über einen Makler bei mehreren PKVs gestellt und mich für ein Unternehmen entschieden. Allerdings gab es dann doch noch einigen Klärungsbedarf, der Mitte Januar 2022 aus der Welt geräumt war. Infolge hat mit das Unternehmen die Versicherungsunterlagen mit Versicherungsbeginn zum 1.1.2022 gesendet. Ich habe damit meinen bisherigen gesetzlichen Versicherer kontaktiert, bei dem ich freiwillig versichert bin. Dieser hat sich jedoch daraufhin bei mir nicht gemeldet was zu einem Telefonat heute führte.

    Ergebnis: Ich hätte ja bislang nicht die GKV gekündigt. Wenn ich dies heute (31.1.2022) noch täte könnte der Vertrag zu Ende März mit einer Frist von 2 Monaten beendet werden. Das hat mich natürlich kalt erwischt, zumal mich weder die PKV noch der Makler über diese gesetzliche Kündigungsfrist informiert hat.

    Abgesehen davon, dass ich das für einen Beratungsfehler halte (wenngleich es am Ergebnis nichts geändert hätte, denn ich wusste ja bis vor 10 Tagen noch nicht, ob der Vertrag mit der PKV zustande kommt und hätte infolge dessen auch nicht früher kündigen können) bin ich verägert darüber, dass ich nun für die Monate Januar bis März die volle Prämie zur gesetzlichen KV zahlen muss. Die PKV wäre ja um mehr als die Hälfte günstiger gewesen. Die PKV hat per Schreiben jedenfalls prompt den Versicherungsbeginn auf 1.4.2022 angepasst.


    So, und nun ob der langen Vorrede meine Frage: Kann mir jemand etwas raten. Gibt es einen Weg früher in die PKV zu wechseln? Oder gibt es einen Weg wie man vom Arbeitgeber Bund einen Zuschuss erhalten, wie in manchen Bundesländern?

    Danke und besten Gruß, Der Philharmoniker

  • Da Sie zum Zeitpunkt der Verbeamtung bereits freiwillig PKV versichert waren, ist mangels Statuswechsel eine normale Kündigung der GKV erforderlich. Hätten Sie die GKV im Dezember gekündigt, hätten Sie zum 1.3. wechseln können, bei Kündigung im Januar erst zum 1.4. Ist zwar ärgerlich, aber es geht nur um einen weiteren Monat GKV ohne Arbeitgeberzuschuss.


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    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Lieber Dr. Schlemann,

    herzlichen Dank für Ihre Antwort. Die Sache hat heute eine unerwartete Wendung genommen. Die GKV hat aufgrund meiner Verbeamtung schriftlich bestätigt, dass meine Mitgliedschaft bereits am Tag vor der Beamtung endete. Somit kann ich rückwirkend lückenlos in die PKV wechseln. Es gibt offenbar eine Art Sonderkündigungsrecht im Falle der Verbeamtung. Anders kann ich es mir nicht erklären.

  • Lieber Philharmoniker gern geschehen. Dieses "Sonderkündigungsrecht" (strenggenommen Recht zum GKV-Austritt wg. Statuswechsel) gibt es normalerweise nur, wenn Sie zum Zeitpunkt der Verbeamtung nicht bereits freiwillig GKV versichert sind. Ich hatte Sie so verstanden, dass das bei Ihnen der Fall war. Bei den Entscheidungen von GKV Sachbearbeitern gibt es aber auch immer mal wieder unerwartete, von der Rechtslage abweichende Ergebnisse, über die man sich dann still freuen sollte. :)

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  • .... (stillfreu) ... damit es keinem auffällt :).

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  • @ Philharmoniker


    > Ich wurde Mitte Dezember 2021 im Bund verbeamtet.

    > Zuvor hatte ich bereits anonyme Risikovoranfragen über

    > einen Makler bei mehreren PKVs gestellt und mich für

    > ein Unternehmen entschieden.

    > [Das Unternehmen hat mir] die Versicherungsunterlagen

    > mit Versicherungsbeginn zum 1.1.2022 gesendet.


    > Ich habe damit meinen bisherigen gesetzlichen Versicherer

    > kontaktiert, bei dem ich freiwillig versichert bin.


    [Kündigungsfrist]


    > Das hat mich natürlich kalt erwischt, zumal mich weder

    > die PKV noch der Makler über diese gesetzliche

    > Kündigungsfrist informiert hat.


    Shit happens!


    (Mir ist das damals auch so gegangen, als ich von der GKV zur PKV gewechselt bin.)


    > Abgesehen davon, dass ich das für einen Beratungsfehler

    > halte (wenngleich es am Ergebnis nichts geändert hätte,

    > denn ich wusste ja bis vor 10 Tagen noch nicht, ob der

    > Vertrag mit der PKV zustande kommt und hätte infolge dessen

    > auch nicht früher kündigen können) bin ich verägert

    > darüber, dass ich nun für die Monate Januar bis März die

    > volle Prämie zur gesetzlichen KV zahlen muss.


    Du tust ein gutes Werk damit! Du stärkst die gesetzliche Solidargemeinschaft.


    Den springenden Punkt hast Du ja bereits genannt: Du wußtest nicht, ob die gewählte PKV Dich aufnimmt, somit konntest Du die GKV sinnvollerweise nicht kündigen. Klar hätte Dir der Makler das auch sagen können, aber einen Unterschied hätte das nicht gemacht.


    > Die PKV wäre ja um mehr als die Hälfte günstiger gewesen.


    Ein Schnäppchenjäger! Na sowas aber auch!


    > Die PKV hat per Schreiben jedenfalls prompt den

    > Versicherungsbeginn auf 1.4.2022 angepasst.


    > Gibt es einen Weg, früher in die PKV zu wechseln? ...


    | Die Sache hat heute eine unerwartete Wendung genommen.

    | Die GKV hat aufgrund meiner Verbeamtung schriftlich

    | bestätigt, dass meine Mitgliedschaft bereits am Tag

    | vor der Beamtung endete.


    Du hast die Sache ja nun bereits festgezurrt. Im Parallelthread bedauert ein jüngst Verbeamteter den Wechsel zur PKV heftig und möchte gern in den Schoß der Mutter GKV zurück.


    Ich möchte anregen, daß Du den dortigen Thread dennoch liest. PKV ist auch für Beamte ein bißchen Kopfsache.

  • Den springenden Punkt hast Du ja bereits genannt: Du wußtest nicht, ob die gewählte PKV Dich aufnimmt, somit konntest Du die GKV sinnvollerweise nicht kündigen.

    Damals als Sie in die PKV wechselten war das vermutlich noch so. Inzwischen gilt Versicherungspflicht. Deshalb kann man seine GKV jederzeit bedenkenlos kündigen, weil die Krankenkasse das kündigende Mitglied erst ziehen lassen darf, wenn es bis zum Kündigungstermin eine neue private Krankenversicherung nachweist. Geschieht das nicht, ist die Kündigung Schall und Rauch und die Mitgliedschaft besteht fort.

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  • @Dr Schlemann

    >> Den springenden Punkt hast Du ja bereits genannt: Du wußtest nicht,
    >> ob die gewählte PKV Dich aufnimmt, somit konntest Du die GKV
    >> sinnvollerweise nicht kündigen.


    > Damals, als Sie in die PKV wechselten, war das vermutlich noch so.


    Stimmt.


    > Inzwischen gilt Versicherungspflicht. Deshalb kann man seine GKV

    > jederzeit bedenkenlos kündigen, weil die Krankenkasse das kündigende

    > Mitglied erst ziehen lassen darf, wenn es bis zum Kündigungstermin

    > eine neue private Krankenversicherung nachweist.


    Das klingt einleuchtend. Das muß man dann allerdings dem Makler ans Hemd hängen. Daran hätte er denken können (müssen?). Egal. Der Fall ist ja im Sinne des OP geklärt.

  • ...Inzwischen gilt Versicherungspflicht. Deshalb kann man seine GKV jederzeit bedenkenlos kündigen, weil die Krankenkasse das kündigende Mitglied erst ziehen lassen darf, wenn es bis zum Kündigungstermin eine neue private Krankenversicherung nachweist. Geschieht das nicht, ist die Kündigung Schall und Rauch und die Mitgliedschaft besteht fort...

    Danke für die interessanten Anregungen. Ich werde das, glaube ich, doch an den Makler weitergeben. Es wird Wechselwillige aus GKV in die PKV nach mir geben und so tue ich zumindest dieser Gemeinschaft vielleicht einen Gefallen.


    Ich war bei der GKV (Techniker) sehr zufrieden und wechsle tatsächlich aus rein finanziellen Erwägungen (Beihilfe) in die PKV, weil ich sonst - wie erwähnt - mehr als das doppelte zahlen müsste. Das mag mit Schnäppchenjägertum zu tun haben (wobei es die PKV auch nicht geschenkt gibt) aber deswegen sind wir in diesem Forum - um uns in finanziellen Fragen zu beraten und gute Entscheidungen zu treffen. Die dürfen dann nach meinem Verständnis auch ökonomisch sinnvoll sein.

  • Philharmoniker , ein Wechsel in die PKV ist nichts, wofür Sie sich wegen "Schnäppchenjägertum" schämen müssten. :) Auf unserer Website, die ich hier leider nicht verlinken darf, wird Ihnen unter dem Stichwort "Ist die Private Krankenversicherung unsolidarisch?" (einfach mal googeln, gerne auch verlinken) Absolution erteilt. :)

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