Testament beim Notar oder Antwalt für Erbrecht?

  • Ich möchte ein Testament mit kundiger Beratung erstellen lassen. Ein erster Besuch beim Notar hat mich nicht überzeugt.

    Es gibt Immobilien und Geldanlagen zu vererben.

    Wo bin ich besser aufgehoben, beim Anwalt oder Notar und wer verlangt mehr Honorar für die Beratung und Erstellung?

  • Hallo.


    Ein Notar ist doch auch ein Anwalt, nur hat er einen offiziellen Auftrag und ein schickes Schild am Eingang. (Hilft aber alles nichts, wenn die Chemie nicht stimmt. Rechtsberatung benötigt eine vernünftige Vertrauensbasis.)

  • So wie ich die Aufgaben eines Notars verstehe,ist er für die Beurkundung zuständig. Bei Beratung wird er sich raushalten. Das schließt allerdings nicht aus, dass er bei offensichtlichen Schnitzern auch mal nachfragt.

    Gruß


    Altsachse

  • Danke für die Info.

    Mir geht es absolut um Rechtssicherheit daher ist es keine Frage Experten einzuschalten.

    Meine Frage beinhaltet auch den Aspekt UNTERSCHIED Notar und Fachanwalt und mögliche Unterschiede von deren Kosten

    Die Notarkosten können auf Basis des Erbwertes ja rasch viele tausend € betragen.

    Meine Hoffnung war, das jemand Kenntnis über dieses Dinge auch beim Fachanwalt hat.

  • Ich habe ein sehr umfangreiches Testament von einem Rechtsanwalt für Erbrecht und Notar erstellen lassen. Vermögensumfang etwa 500T Euro. Die Kosten lagen bei rund 1100 Euro. Abgerechnet wird nach Gebührentabellen und Wert.

  • 500k und 1,1k Kosten, da stimmt das Nutzen-Verhältnis nicht ganz.

    Anwalt und Notar zu benutzen erzeugt nur höhere Kosten, auch der Notar muss "beraten", dazu muss man aber selbst eine Idee haben, wer wie viel bekommen soll. Zu steuerlichen Konsequenzen beraten beide nicht.


    Man kann das Testament auch selber erstellen und nur hinterlegen lassen. Kommt darauf an, wie kompliziert die Familienverhältnisse sind. Hat man nur eigene Kinder, braucht man meiner Meinung nach weder Anwalt noch Notar. Die Erben freuen sich über die gesparten Euro für Rechtsschwurbler.

  • Wenn die Familienverhältnisse gut sind ist das selbst gefasste Testament sicherlich richtig. Aber das Erbrecht kennt viele Fallstricke.

    So war mit unbekannt, dass meine Ex-Frau erbt, wenn unsere Kinder vor mir sterben. Ein Beratungsgespräch kostet kleines Geld und gibt mehr Einblick.

  • Wenn die Familienverhältnisse gut sind ist das selbst gefasste Testament sicherlich richtig. Aber das Erbrecht kennt viele Fallstricke.

    So war mit unbekannt, dass meine Ex-Frau erbt, wenn unsere Kinder vor mir sterben. Ein Beratungsgespräch kostet kleines Geld und gibt mehr Einblick.

    Es geht halt die Stammlinien runter und rauf, eigentlich ganz simpel.

    Bei Immobilien ist eher eine notarielle Vorsorgevollmacht ratsam. Die benötigt man im Zweifel nämlich wirklich, bzgl. Verkauf wenn jemand noch 20 Jahre wirr im Altersheim rumrennt. Da gibt es Umwege, aber die sind deutlich teurer.


    Wenn man nicht gerade eine komplizierte Patchworkfamilie hat oder irgendwelche Enterbungswünsche, dann kann man sich das Geld ganz einfach sparen.

  • Als Jurist kann ich keine strukturellen Kompetenzunterschiede zwischen Notar und Fachanwalt für Erbrecht (so einer sollte es dann schon sein) erkennen. Bei "richtigen" = hauptberuflichen Notaren (= Nurnotariat, das wir Napoleon zu verdanken haben) könnte man aufgrund der höheren Berufszugangshürden (Note im zweiten Staatsexamen i.d.R. mindestens "gut") einen kleinen Kompetenzvorsprung vermuten. :)


    Vorteil des Notars: Das Testament ersetzt den insbesondere bei Immobilienvermögen sonst erforderlichen Erbschein, also hat man letztlich keine Mehrkosten - außer bei Auslandsvermögen, da ist manchmal zusätzlich ein Erbschein erforderlich. Außerdem fällt der für die Kosten relevante Wert der Erbschaft zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung meistens geringer aus, als beim Versterben des Erblassers. Erbrecht-Basics kann jeder Notar, nicht jeder ist hochgradig auf das Thema Erbrecht spezialisiert, manche haben den Fokus eher auf Unternehmen.


    Vorteil eines Fachanwalts für Erbrecht: Er kann ggf. individueller auf Ihre Situation eingehen und sich mehr Zeit für die passende Gestaltung nehmen, gerade bei komplexeren Situationen (Unternehmen, mehrerer Immobilien, Auflagen, Vermächtnisse, moderne Pflichtteilsstrafklausel, etc.). Das Testament sollte dann zumindest bei Gericht hinterlegt werden.


    Manchmal ist auch eine Kombination beider Lösungen sinnvoll, wenn der Nutzen höher ausfällt als die Mehrkosten (s.o. - komplexere Situationen). Die mir bekannten Fachanwälte für Erbrecht (bei Bedarf empfehle ich gerne einen) arbeiten deshalb eng mit Notaren zusammen bzw. schicken Mandanten, für die die notarielle Lösung sinnvoller / günstiger ist, direkt dort hin.


    Tipp: Vergessen Sie bei der Nachlassplanung Steuerberater und Finanzberater nicht. Beide können Ihnen helfen, einiges an Steuern zu sparen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Ich möchte ein Testament mit kundiger Beratung erstellen lassen. Ein erster Besuch beim Notar hat mich nicht überzeugt.

    Es gibt Immobilien und Geldanlagen zu vererben.

    Wo bin ich besser aufgehoben, beim Anwalt oder Notar und wer verlangt mehr Honorar für die Beratung und Erstellung?

    Moin,

    wenn man akzeptiert, dass es gute Beratung nicht zum Schnäppchenpreis oder gar gratis gibt, würde ich eine spezialisierte Fachkanzlei empfehlen, in der neben einem Fachanwalt für Erbrecht auch ein(e) Notar:in und eine Steuerberater:in als Partner arbeiten.Vorteil: kurze Wege, alles an Ort und Stelle so dass in Gesprächen auftretende Fachfragen ggf. direkt vor Ort geklärt werden können. Spart Stress, Zeit und Nerven. Ich habe mit der Kombination keine schlechten Erfahrungen gemacht.


    Viel Erfolg!

  • Hallo Uwe Vinke,


    ist zwar etwas off topic, aber meine Neugier ist entfacht:

    So war mit unbekannt, dass meine Ex-Frau erbt, wenn unsere Kinder vor mir sterben. Ein Beratungsgespräch kostet kleines Geld und gibt mehr Einblick.

    Warum?

    (Ich nehme an, "Ex- Frau" meint die rechtskräftig geschiedene und es gilt die gesetzliche Erbfolge)


    Gruß Pumphut

  • Das hat er falsch verstanden. Die Ex-Frau kann nur erben, wenn die gemeinsamen Kinder ihn beerben und die Ex-Frau die Kinder überlebt. Sie kann dann, wenn die Umstände entsprechend sind, evtl. als Erbin der Kinder das erben, was er den Kindern vererbt hat.

  • Hallo lieber Forumsfreund Ballon

    Ich halte normalerweise sehr viel von den Kommentaren und Ratschlägen der Forumsfreunde hier und habe selbst als alter Hase im Alter von Ü75 manches noch gelernt.

    Aber Achtung:

    Beim Theme Testament wird einiges durcheinandergebracht selbst vom Forumsfreund Dr. Schlemann

    Daher der Reihe nach:

    Die erste Frage die von den Forumsfreunden hier gestellt wird und die auch jeder Anwalt oder Notar fragt ist:

    Wie sind die persönlichen Lebensumstände des Betroffenen?

    Handelt es sich um eine "klassische" Familien?

    Vater, Mutter, Kinder alle aus erster Ehe und in bester Harmonie?


    In diesem Fall ist es so, dass sogar die gesetzliche Erbfolge reichen würde also ohne Testament.

    Leider sieht die Realität in Wirklichkeit anders aus:

    Gehört zum Erbe eine Firma, also Betriebsvermögen, womöglich mit Mitarbeitern und soll die Firma nach dem Tod des Inhabers weitergeführt werden?

    Wenn ja von wem?

    Gibt es Immobilien,

    z.B. das selbstbewohnte 1-Fm.-Haus und dann noch weitere vermietete Immobilien, evtentuell sogar noch mit Restschulden?

    Handelt es sich um die 1. Ehe oder gibt sind da noch Ex-Ehefrauen oder weitere Kinder aus früheren Beziehungen?

    Gibt es Auslandsvermögen z.B. eine Ferienwohnung in Spanien?

    Gibt es Streit innerhalb der Familie, mit Kindern, Schwiegersöhnen, Schwiegertöchtern oder gar Kinder und der Ehefrau?

    Je komplizierter die Verhältnisse sind umso wichtiger ist ein Testament oder besser noch ein Erbvertrag.

    Ich empfehle bei nicht ganz einfachen Verhältnissen zunächst einen Fachanwalt für Erbrecht und nicht sofort einen Notar.

    Der Anwalt nimmt sich viel mehr Zeit und bespricht alle Varianten die es gibt, bis hin zur Möglichkeit eines Testamentvollstreckers oder sogar einer Stiftung bei großem Vermögen.

    Er bespricht auch z.B. Überträge oder Schenkungen zu Lebzeiten gegen Nießbrauch um später Erbschaftssteuer zu sparen.

    Bei Notar kann man das vorbereitete Testament lediglich beurkundetn lassen

    Der Notar macht normalerweise keine so ausführiche Beratung wie ein Anwalt.


    Ein Testament kann man auch ohne Notar nach Beratung nur durch einen Anwalt handschriftlich aufsetzen und beim örtichen Amtsgericht hinterlegen


    Wenn man das mit dem Anwalt besprochende Testament ZUSÄTZLICH beim Notar beurkunden lässt dann veranlasst der die Hinterlegung beim Amtsgericht.

    Die Kosten:

    Beim Anwalt kann man die Kosten im gewissen Maße "aushandeln" auch als Pauschalhonorar oder auf Stundenbasis.

    Der Notar berechnet seine Kosten immer nach der Gebührentabelle für Notare und mit steigendem Vermögen wird das richtig teuer, da sind schnell 5-stellige Beträge fällig.

    Achtung

    das Wichtigste das ich bisher in den Kommentaren vermisst habe:

    Es ist ein gewaltiger Unterschied zwischen

    TESTAMENT und ERBVERTRAG


    Das Testament machst Du ALLEIN und es wird bis zum Tod bei Gericht hinterlegt.

    Den Inhalt braucht keiner zu wissen, wenn Du es nicht von Dir aus erzählst.

    Du kannst ein Testament auch jederzeit wieder ändern.


    Beim ERBVERTRAG müssen alle Beteiligten zum Notar kommen und dort wird dieser im Beisein ALLER Erben inclusive Dir als Erblasser von ALLEN unterschrieben.

    Daher ist ein Erbvertrag nach dem Tod nicht anfechtbar


    Einen Erbvertrag kannst Du auch nicht mehr ändern, es sei denn ALLE Beteiligten stimmen zu.


    Bei einem Testament könnte einer der Erben nach deinem Tod Widerspruch einlegen und das Testament anfechten.

    Dann gibt es einen Prozess ob das Testament so gültig ist oder ob der Anfechter mit seinen Argumenten bei Gericht Recht bekommt und das Testament dann geändert wird.


    Wohlgemerkt, bei intakten Familien und vernünftigen Erben ist das nicht notwendig

    Leider wird der Anteil der Streitfälle beim Erben immer größer.


    Wenn Du nähere Infos zu Deinen persönlichen Umständen gibst bekommt Du hier (nicht nur von mir) erhebliche konkretere Ratschläge.


    Ich selbst habe auf Grund eines bunten Lebenslaufes und hohem Betriebs- und Privatvermögen und nicht nur einer Ehe -

    mit allen Beteiligten einen Erbvertrag gemacht,

    teilweise mit Erbverzicht gegen Vorabzahlung, teilweise Schenkungen zu Lebeiten mit NIeßbrauch und zu guter Letzt auch noch eine gemeinnützige Stiftung und alles OHNE STREIT!!!


    Mancher Anwalt hat von mir schon den Jahresgehalt eines Angestellten als Beratungshonorar erhalten. Ich weiß also wovon ich schreibe.

    Viele Grüße aus Stuttgart McProfit

  • Ein Berliner-Testament behält unter Umständen auch mit rechtskräftigen Scheidung seine Wirksamkeit.


    Genau dort lauern diverse Fallstricke beim Berliner-Testament, da viele Details rechtskonform gestaltet und verfasst werden müssen was man selbst mit Textbausteinen nicht alles abdecken kann.

    Es ist nun einmal die einfachste und günstigste Lösung und für den 08/15 Stanardfall ausreichend.


    Spätestens wenn aber die Familiensituation nicht 08/15 ist, größeres Kapital oder gar eine Immobilie vorhanden ist würde ich immer das Notarielle vorziehen.