Testament beim Notar oder Antwalt für Erbrecht?

  • Ich möchte ein Testament mit kundiger Beratung erstellen lassen. Ein erster Besuch beim Notar hat mich nicht überzeugt.

    Es gibt Immobilien und Geldanlagen zu vererben.

    Wo bin ich besser aufgehoben, beim Anwalt oder Notar und wer verlangt mehr Honorar für die Beratung und Erstellung?

  • Danke für die Info.

    Mir geht es absolut um Rechtssicherheit daher ist es keine Frage Experten einzuschalten.

    Meine Frage beinhaltet auch den Aspekt UNTERSCHIED Notar und Fachanwalt und mögliche Unterschiede von deren Kosten

    Die Notarkosten können auf Basis des Erbwertes ja rasch viele tausend € betragen.

    Meine Hoffnung war, das jemand Kenntnis über dieses Dinge auch beim Fachanwalt hat.

  • 500k und 1,1k Kosten, da stimmt das Nutzen-Verhältnis nicht ganz.

    Anwalt und Notar zu benutzen erzeugt nur höhere Kosten, auch der Notar muss "beraten", dazu muss man aber selbst eine Idee haben, wer wie viel bekommen soll. Zu steuerlichen Konsequenzen beraten beide nicht.


    Man kann das Testament auch selber erstellen und nur hinterlegen lassen. Kommt darauf an, wie kompliziert die Familienverhältnisse sind. Hat man nur eigene Kinder, braucht man meiner Meinung nach weder Anwalt noch Notar. Die Erben freuen sich über die gesparten Euro für Rechtsschwurbler.

  • Wenn die Familienverhältnisse gut sind ist das selbst gefasste Testament sicherlich richtig. Aber das Erbrecht kennt viele Fallstricke.

    So war mit unbekannt, dass meine Ex-Frau erbt, wenn unsere Kinder vor mir sterben. Ein Beratungsgespräch kostet kleines Geld und gibt mehr Einblick.

  • Wenn die Familienverhältnisse gut sind ist das selbst gefasste Testament sicherlich richtig. Aber das Erbrecht kennt viele Fallstricke.

    So war mit unbekannt, dass meine Ex-Frau erbt, wenn unsere Kinder vor mir sterben. Ein Beratungsgespräch kostet kleines Geld und gibt mehr Einblick.

    Es geht halt die Stammlinien runter und rauf, eigentlich ganz simpel.

    Bei Immobilien ist eher eine notarielle Vorsorgevollmacht ratsam. Die benötigt man im Zweifel nämlich wirklich, bzgl. Verkauf wenn jemand noch 20 Jahre wirr im Altersheim rumrennt. Da gibt es Umwege, aber die sind deutlich teurer.


    Wenn man nicht gerade eine komplizierte Patchworkfamilie hat oder irgendwelche Enterbungswünsche, dann kann man sich das Geld ganz einfach sparen.

  • Als Jurist kann ich keine strukturellen Kompetenzunterschiede zwischen Notar und Fachanwalt für Erbrecht (so einer sollte es dann schon sein) erkennen. Bei "richtigen" = hauptberuflichen Notaren (= Nurnotariat, das wir Napoleon zu verdanken haben) könnte man aufgrund der höheren Berufszugangshürden (Note im zweiten Staatsexamen i.d.R. mindestens "gut") einen kleinen Kompetenzvorsprung vermuten. :)


    Vorteil des Notars: Das Testament ersetzt den insbesondere bei Immobilienvermögen sonst erforderlichen Erbschein, also hat man letztlich keine Mehrkosten - außer bei Auslandsvermögen, da ist manchmal zusätzlich ein Erbschein erforderlich. Außerdem fällt der für die Kosten relevante Wert der Erbschaft zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung meistens geringer aus, als beim Versterben des Erblassers. Erbrecht-Basics kann jeder Notar, nicht jeder ist hochgradig auf das Thema Erbrecht spezialisiert, manche haben den Fokus eher auf Unternehmen.


    Vorteil eines Fachanwalts für Erbrecht: Er kann ggf. individueller auf Ihre Situation eingehen und sich mehr Zeit für die passende Gestaltung nehmen, gerade bei komplexeren Situationen (Unternehmen, mehrerer Immobilien, Auflagen, Vermächtnisse, moderne Pflichtteilsstrafklausel, etc.). Das Testament sollte dann zumindest bei Gericht hinterlegt werden.


    Manchmal ist auch eine Kombination beider Lösungen sinnvoll, wenn der Nutzen höher ausfällt als die Mehrkosten (s.o. - komplexere Situationen). Die mir bekannten Fachanwälte für Erbrecht (bei Bedarf empfehle ich gerne einen) arbeiten deshalb eng mit Notaren zusammen bzw. schicken Mandanten, für die die notarielle Lösung sinnvoller / günstiger ist, direkt dort hin.


    Tipp: Vergessen Sie bei der Nachlassplanung Steuerberater und Finanzberater nicht. Beide können Ihnen helfen, einiges an Steuern zu sparen. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG - Spezialisten für Berufsunfähigkeit, Private Krankenversicherung, Altersvorsorge, Geldanlage. Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen. Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich möchte ein Testament mit kundiger Beratung erstellen lassen. Ein erster Besuch beim Notar hat mich nicht überzeugt.

    Es gibt Immobilien und Geldanlagen zu vererben.

    Wo bin ich besser aufgehoben, beim Anwalt oder Notar und wer verlangt mehr Honorar für die Beratung und Erstellung?

    Moin,

    wenn man akzeptiert, dass es gute Beratung nicht zum Schnäppchenpreis oder gar gratis gibt, würde ich eine spezialisierte Fachkanzlei empfehlen, in der neben einem Fachanwalt für Erbrecht auch ein(e) Notar:in und eine Steuerberater:in als Partner arbeiten.Vorteil: kurze Wege, alles an Ort und Stelle so dass in Gesprächen auftretende Fachfragen ggf. direkt vor Ort geklärt werden können. Spart Stress, Zeit und Nerven. Ich habe mit der Kombination keine schlechten Erfahrungen gemacht.


    Viel Erfolg!