Gartenarbeiten - Was ist absetzbar?

  • Hallo zusammen,


    wir haben im letzten Jahr unsere Gartenmauer, die altersbedingt marode war, erneuert und hierfür Handwerkerleistungen eines Metallbauers und eines Tiefbauers in Anspruch genommen.


    Nun stellt sich für uns die Frage, wie die Bezeichnung der Rechnungen zu lauten hat, damit wir sie steuerlich geltend machen dürfen.


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo Uwe Vinke ,

    eine gesetzliche Grundlage währe schön. Ich erkenne nur Differenzierung nach Arbeitskosten und Materialkosten. Mir ist auch klar geworden, dass die Formulare des Finanzamtes, so wie Du schreibst, aussehen. Aber ich frage mich, wo ist die Rechtsgrundlage dazu ? Wenn ein Handwerksmeister selbst eine Leistung erbringt, gibt es keinen Lohnanteil. Von wem sollte er Lohn bekommen ?

  • Der Handwerksmeister muss ja auch Material kaufen und fiskalisch abrechnen. Dazu rechnet er Lohnkosten für sich ab, auf die dann Sozialabgaben anfallen. Auch ein Handwerksmeister stellt mir eine Rechnung aufgeteilt in Lohnkosten und Materialkosten auf.

  • Vielen Dank schon einmal für den Hinweis.


    Anhand der Checkliste von Finanztip.de stellen wir uns nun die Frage, wie der Titel der Rechnung lauten soll.


    Gartengestaltung?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Hallo Uwe Vinke ,

    eine gesetzliche Grundlage währe schön. Ich erkenne nur Differenzierung nach Arbeitskosten und Materialkosten. Mir ist auch klar geworden, dass die Formulare des Finanzamtes, so wie Du schreibst, aussehen. Aber ich frage mich, wo ist die Rechtsgrundlage dazu ? Wenn ein Handwerksmeister selbst eine Leistung erbringt, gibt es keinen Lohnanteil. Von wem sollte er Lohn bekommen ?

    Das ist die gleiche Diskussion wie im anderen Thread. Man sollte es in diesem Fall mit den Begrifflichkeiten nicht zu genau nehmen.
    Wie gesagt, mit Arbeitslohn ist das gemeint, was er dir an Arbeitsleistung in Rechnung stellt. Wie viel er sich dann davon als Lohn auszahlt, ist vollkommen egal und spielt in dieser Betrachtung keine Rolle. Auch mein Steuerprogramm von Buhl fragt in diesem Zusammenhang nach dem "Lohnanteil".

    Rechtsgrundlage ist Einkommensteuergesetz (EStG) § 35a


    Zitat

    Anhand der Checkliste von Finanztip.de stellen wir uns nun die Frage, wie der Titel der Rechnung lauten soll.


    Gartengestaltung?

    Mein schlaues Steuerprogramm zählt auch "Gartgenstaltung" (genau dieser Wortlaut) als begünstigte Handwerkerleistung auf, sofern es keine Leistung im Rahmen eines Neubaus ist - was ja hier definitiv nicht der Fall ist.


    Nachtrag: Hier die offizielle Quelle: Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen (§ 35a EStG); Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 10. Januar 2014 (BStBl I 2014 Seite 75) (Seite 28)

  • Hallo lieberjott ,

    Den §35a EStG habe ich auch gelesen, und bin dabei zu der Überzeugung gekommen, dass die Formulare des Finanzamtes nicht gesetzeskonform sind. Das dumme ist sogar, die Formulare wurden diesbezüglich, ohne Gesetzesänderung, geändert. Das Finanzamt muß sich doch auch was dabei gedacht haben. Darauf zu hoffen, dass dadurch weniger Steuerbürger Handwerkerleistungen angeben, kann und will ich nicht glauben.

    Gruß


    Altsachse