Depot für Enkelkind

  • Moin,moin,

    Ich bitte hier noch einmal um Hilfe.

    Ich möchte ein 2. Depot eröffnen und dort eine Einmalanlage für meine Enkeltochter in ETF tätigen. In 6 Jahren wird sie 18 und dann möchte ich ihr das Depot schenken, überschreiben.

    - Was bedeutet das steuerlich für mich während der 6 Jahre ?

    - Ist der Übertrag ( die Schenkung ) steuerlich relevant für mich oder meine Enkeltochter ?

    - Sind die zwischenzeitlichen Kursgewinne für mich beim Übertrag zu versteuern, greift da dann auch eine Abgeltungssteuer?

    - Wenn sie dann das Depot auflöst und keinerlei Einkommen hat also auch keine Steuererklärung macht : bekommt sie dann bei Kursgewinnen die Abgeltungssteuer- falls über ihrem Freibetrag- zurück oder wie läuft das für sie ?

    Danke schon mal im Voraus!

  • Ich fang mal, es kommen sicherlich noch Ergänzungen.


    Solange das Depot deins ist, ist es deins. Das Finanzamt interessiert nicht, ob Du vorhast das in 6 Jahren an irgendwen zu verschenken. Also ist in dieser Zeit steuerlich alles „wie immer“.


    Was jetzt kommt ist meine Laien-Meinung, keine Garantie.


    Wenn Du das Depot an die Enkeltochter überträgst ist das eine Schenkung, auf die sie ggf. Schenkungssteuer zahlen muss, sofern der Freibetrag von 200.000 EUR für Schenkung von Großelternteil überschritten wird. Darunter fällt nichts an.


    Beim Übertrag fällt nach meiner Kenntnis keine Abgeltungssteuer an, weil die Gewinne mit übertragen und nicht realisiert werden.


    Wenn sie das Depot auflöst (alles verkauft), dann fällt auf die Gewinne (seit deinem Kauf) grundsätzlich Abgeltungssteuer an. Dagegen steht allerdings der Freibetrag der Enkeltochter, und wenn sie sonst kein Einkommen hat kann sie auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank einreichen oder die Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung zurück holen.

  • Wenn die Enkeltochter plant Bafög zu beziehen oder noch länger im Studententarif gesetzlich krankenversichert sein möchte, gibt es gewisse Vermögens- und Einkommensgrenzen, die es unter Umständen unattraktiv machen, das Depot zu übertragen. Beispiel Bafög: 8200 Euro darf der Bafög Empfänger besitzen, ohne dass etwas angerechnet wird.


    Man kann dem entgehen, indem man das Depot erst nach dem Studium überträgt. Und Bargeld wird vom Bafögamt auch nicht überwacht. ;)