SEPA-Lastschriftsmandat ohne Einholung der Zustimmung

  • Hallo,


    ein grundsätzliches Problem über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftsmandats:


    bereits 2003 habe ich meiner Gemeinde die Lastschriftermächtigung zur Einziehung der Abfallgebühren erteilt, die sich mittlerweile zur SEPA-Lastschriftsermächtigung gewandelt hatte. Die Gemeinde handelt für das Landratsamt meines Kreises. Soweit so gut.


    In 2021 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb meines Landkreises beschlossen, die Abfallgebührenbescheide selbst zu erstellen und die Rechnungen darüber zu verschicken.


    Gestern nun ging die Rechnung bei mir ein und ich musste feststellen, dass sich der Abfallwirtschaftsbetrieb selbst ein Mandat für den Einzug der Gebühren erteilt hat.


    Die Mandatsnummer und die Gläubiger-ID weicht vom bisherigen Mandat ab.


    Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass die Gemeinde die doch eigentlich privaten Daten so ohne weiteres an eine andere Behörde weitergeben kann und diese sich auch noch selbst ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?


    Eine Datenweitergabe ist lt. DSGVO zwar möglich, aber nur mit Einverständnis des Kontoinhabers, so wie ich das lese.

    Mich hat jedoch in dieser Hinsicht keiner kontaktiert.


    Gruß KarldG

  • Ob es alles rechtens ist, kann ich nicht beurteilen.


    Du kannst aber dem Mandat widersprechen bzw. die Abbuchung stornieren lassen.


    Die Datenweitergabe würde ich spontan als zulässig betrachten, da Du ja die Dienstleistung der Abfallwirtschaft in Anspruch nimmst und sie Dich ja kontaktieren müssen damit Du erfährst das es jetzt in ihrer Hoheit liegt. (Vgl. §25 S1 BDSG)


    Wahrscheinlich wirst du dann im nächsten Schritt ein offizielles Schreiben bekommen und zur Zahlung aufgefordert werden bzw. gibst ihnen ein Lastschriftmandat damit sie abbuchen können. Das zweite wäre aber ja unsinnig, wenn Du es vorher stornieren lässt...


    Pragmatische Lösung

    Ich persönlich würde mir darüber keine Gedanken machen solang sich alles innerhalb des öffentlichen Dienstes abspielt und ich eine Dienstleistung auch nutze.


    Prinzipienlösung

    Einen Fachanwalt kontaktieren und ihn dafür bezahlen, dass er es abprüft. Wenn es rechtens war, hat man es abgeprüft. Wenn es nicht richtig war, kann man auf die Löschung bestehen und vielleicht auch einen Schadenersatz einklagen.

    Und während man klagt, gibt man die Daten und die Bankverbindung dann der Behörde, damit sie ihren Job machen kann.

  • Das Internet sagt:

    Zitat

    Das SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt die Änderung von Händlernamen, eindeutigen Mandatsreferenznummern und SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummern (CID) auf Mandaten. Der Kunde muss über die Änderungen unterrichtet werden, bevor die nächste Zahlung stattfindet.


    Während Kunden über diese Änderungen unterrichtet werden müssen, müssen Sie nicht ihr Einverständnis erklären und auch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen. Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend.

    https://gocardless.com/de/handbuch/sepa/mandat-uebertragung/

  • Die Datenweitergabe würde ich spontan als zulässig betrachten, da Du ja die Dienstleistung der Abfallwirtschaft in Anspruch nimmst und sie Dich ja kontaktieren müssen damit Du erfährst das es jetzt in ihrer Hoheit liegt. (Vgl. §25 S1 BDSG)


    Wahrscheinlich wirst du dann im nächsten Schritt ein offizielles Schreiben bekommen und zur Zahlung aufgefordert werden bzw. gibst ihnen ein Lastschriftmandat damit sie abbuchen können. Das zweite wäre aber ja unsinnig, wenn Du es vorher stornieren lässt...

    Hallo RN,


    1. Absatz:

    Der AWB hat mich nur über den Abfallkalender 2022 - lag einfach im Briefkasten - informiert, dass sich die Veranlagungshoheit ändert. Ich wurde nicht persönlich aufgefordert, ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

    2. Absatz:

    Wie bereits im Eingangspost erwähnt, habe ich nur die Rechnung erhalten, mit der der AWB eine SEPA-Lastschrift angekündigt hat.

  • Das SEPA-Lastschriftverfahren erlaubt die Änderung von Händlernamen, eindeutigen Mandatsreferenznummern und SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummern (CID) auf Mandaten. Der Kunde muss über die Änderungen unterrichtet werden, bevor die nächste Zahlung stattfindet.


    Während Kunden über diese Änderungen unterrichtet werden müssen, müssen Sie nicht ihr Einverständnis erklären und auch kein neues SEPA-Lastschriftmandat erstellen. Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend.

    Hallo bamf,


    "Der Kunde muss über die Änderung unterrichtet werden"

    Der Kunde bin ich und ich wurde nicht unterrichtet.

    "Die Ermächtigung, die der Händler auf Basis des bestehenden Mandats besitzt, ist ausreichend"

    Der Händler - früher Gemeinde, jetzt AWB - hat sich geändert und wie im Eingangspost erwähnt, hat sich auch das Mandat geändert - neue Mandatsnummer und neue Gläubiger-ID.


    Die besagte Information von gocardless.com habe ich auch gelesen.

  • Aber wenn Du eine Rechnung mit der Mitteilung der baldigen Abbuchung (und allen relevanten Daten, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz) erhalten hast, dann wurdest Du doch unterrichtet.


    Aber vielleicht denke ich da zu einfach.

  • Aber wenn Du eine Rechnung mit der Mitteilung der baldigen Abbuchung (und allen relevanten Daten, Gläubiger-ID, Mandatsreferenz) erhalten hast, dann wurdest Du doch unterrichtet.


    Aber vielleicht denke ich da zu einfach.

    Ja, es kam doch offenbar eine Rechnung, bevor eine Abbuchung stattfand. Was stand denn genau in der Rechnung, @KarldG?

  • Hallo bamf, hallo RNowotny,

    Ja, es kam doch offenbar eine Rechnung, bevor eine Abbuchung stattfand. Was stand denn genau in der Rechnung, @KarldG?

    "Die Forderung ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat xxx...0101 mit der Gläubiger-Identifikationsnummer DExxx... von Ihrem Konto IBAN DExxx... zum Fälligkeitstermin ein."


    Und Thebat, ich suche keine Händel8), ich möchte einfach nur wissen, ob die Gemeinde - oder der AWB - im Prinzip gegen die DSGVO verstossen hat, in dem sie meine Kontodaten weitergegeben hat.


    Im Übrigen: Sowohl die Bank als auch der AWB haben bestätigt, dass sie eine neue SEPA-Lastschrift-Ermächtigung anfordern sollen hätten.


    "Zitat AWB:

    Sie haben selbstverständlich recht, dass wir ganz streng genommen
    eine neue Gläubiger ID für die Sepa Abbuchung bei Ihnen benötigen."


    Als Anhang haben sie ein Formular mitgeschickt :thumbup:.


    Gruß KarldG

  • ich suche keine Händel8), ich möchte einfach nur wissen, ob die Gemeinde - oder der AWB - im Prinzip gegen die DSGVO verstossen hat, in dem sie meine Kontodaten weitergegeben hat

    Wende dich einfach an den den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes. Dieser kann dir sagen, ob hier ein Verstoß vorlag oder nicht. Das kostet dich zunächst erst mal nichts.