Hallo,
ein grundsätzliches Problem über die Erteilung eines SEPA-Lastschriftsmandats:
bereits 2003 habe ich meiner Gemeinde die Lastschriftermächtigung zur Einziehung der Abfallgebühren erteilt, die sich mittlerweile zur SEPA-Lastschriftsermächtigung gewandelt hatte. Die Gemeinde handelt für das Landratsamt meines Kreises. Soweit so gut.
In 2021 hat der Abfallwirtschaftsbetrieb meines Landkreises beschlossen, die Abfallgebührenbescheide selbst zu erstellen und die Rechnungen darüber zu verschicken.
Gestern nun ging die Rechnung bei mir ein und ich musste feststellen, dass sich der Abfallwirtschaftsbetrieb selbst ein Mandat für den Einzug der Gebühren erteilt hat.
Die Mandatsnummer und die Gläubiger-ID weicht vom bisherigen Mandat ab.
Meine Frage nun: Ist es rechtens, dass die Gemeinde die doch eigentlich privaten Daten so ohne weiteres an eine andere Behörde weitergeben kann und diese sich auch noch selbst ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt?
Eine Datenweitergabe ist lt. DSGVO zwar möglich, aber nur mit Einverständnis des Kontoinhabers, so wie ich das lese.
Mich hat jedoch in dieser Hinsicht keiner kontaktiert.
Gruß KarldG