Vermögen vor dem Sozialamt „retten“

  • Unsere Mutter hat ihr Haus verkauft, da es Ihr mit zunehmenden Alter Alles zu viel wird.

    Sie möchte den Erlös unter uns Kindern und Minderjährigen Enkeln aufteilen.

    Jetzt haben wir gehört , dass das Sozialamt innerhalb einer uns nicht bekannten Frist, im Falle, dass unsere Mutter einmal ins Seniorenheim geht/muss, das Geld von uns bzw ihr zurück verlangen kann.

    Ist das richtig?

    Wie sind die Fristen?

    Was wären die Alternativen?

    Besten Dank and Forum

  • Hallo,


    das ist m.E. dann richtig, wenn Eure Mutter die Kosten der Pflege nicht aus dem eigenen Vermögen aufbringen kann und deshalb auf den Sozialträger angewiesen ist.

    Eine Schenkungsrückforderung kann innerhalb einer 10-Jahres-Frist erfolgen und ist unabhängig von der Frage ob ihr nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zu Elternunterhalt verpflichtet seid.


    Viele Grüße

  • Regelmäßige Abbuchungen tätigen und das Bargeld unter das Kopfkissen legen.

    Aber auch Barvermögen wird bei einem eventuellen Antrag auf Sozialhilfe abgefragt.

    Eine Falschangabe wäre dann Sozialbetrug.:rolleyes:


    Das Haus hätte frühzeitig auf die Kinder übertragen werden müssen (mit entsprechendem Wohnrecht). Nach 10 Jahren ist dann nichts mehr zu holen für das Sozialamt.