Entnahme aus "altem" Riester-Vertrag - Fortführung des Vertrags möglich?

  • Hallo,
    ich möchte aus einem Riestervertrag aus dem Jahr 2008 Geld zum Erwerb einer Immobilie entnehmen.
    Lt. Auskunft meiner Versicherung muss dazu der Vertrag aufgelöst und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.


    Selbstverständlich würde ich es bevorzugen, wenn der alte Vertrag einfach weiter läuft nach der Kapitalentnahme (keine neuen Abschlusskosten, höherer Garantiezins). Ist dies möglich oder muss man bei Kapitalentnahme wirklich einen neuen Vertrag abschließen?


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal eine Quelle der ZfA, vielleicht hilft diese weiter:


    https://www.zfa.deutsche-rente…_blob=publicationFile&v=4


    Um welchen Anbieter und Tarif handelt es sich denn?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,
    inzwischen habe ich von der Deutschen Rentenversicherung folgende Antwort bekommen:
    "Der bestehende Altervorsorgevertrag muss nicht zwangsläufig aufgelöstwerden.Das geförderte Altersvorsorgevermögen kann teilweise oder vollständigentnommen werden. Der entnommene Betrag muss mindestens 3000,-Eurobetragen.Bei einer teilweisen Entnahme müssen mindestens 3000,- Euro gefördertesAltersvorsorgevermögen im Altersvorsorgevertrag verbleiben. Dieser kanndann mit entsprechenden Zulagen weitergeführt werden.Eine weitere Entnahme von Kapital zur Entschuldung ist bis zum Beginn derAuszahlungsphase möglich."