Ist es sinnvoll eine Berufsunfähigkeit UND eine private Unfallversicherung abzuschließen?

  • Guten Abend,


    Vor einigen Jahren haben meine Eltern für mich eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Sollte ich aufgrund eines Unfalls berufsunfähig werden, würde eine monatliche Rente gezahlt werden.


    Jetzt habe ich aber eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und denke dass die reichen sollte. Bin mir aber unschlüssig weil meine Eltern meinen ich solle die Unfallversicherung unbedingt behalten weil die zum bespiel auch Schmerzensgeld zahlen, wenn man selbst durch einen Unfall geschädigt wird, aber ich weiß nicht ob das einfach nur schnick Schnack ist den man eigentlich gar nicht braucht


    Hat jemand Erfahrungen damit, also zum Beispiel auch beide Versicherungen ?


    Vielen Dank und liebe Grüße

  • Hallo RMBirkholz,

    hatte dasgleiche Thema vor einigen Jahren. Ich rate, neben der Berufsunfähigkeitsversicherung auch die Krankenversicherung zu checken - nicht selten decken beide in Kombination die Leistungen einer Unfallversicherung ab. Zu beachten ist auch: bei einem möglichen Überlapp der Leistungen zahlt nur eine (!) Versicherung. (Ich hatte damals meine Unfallvesicherung gekündigt, weil die Leistungen großteils von den anderen beiden gedeckt waren).

  • Zu beachten ist auch: bei einem möglichen Überlapp der Leistungen zahlt nur eine (!) Versicherung. (Ich hatte damals meine Unfallvesicherung gekündigt, weil die Leistungen großteils von den anderen beiden gedeckt waren).

    Das stimmt nicht ganz, die Leistungen sind voneinander völlig unabhängig. Nur Berufsunfähigkeitsrente und Krankentagegeld können nicht auf Dauer parallel bezogen werden, ein privates KTG endet i.d.R. 3-6 Monate nach Feststellung einer Berufsunfähigkeit.


    Ungefähr 10% der BUs entstehen durch Unfälle. Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherungen decken also teilweise ähnliche Situationen ab. Zielrichtung und Schutzzweck unterscheiden sich jedoch:


    Die BU dient zur Absicherung des laufenden Einkommens und zahlt eine Berufsunfähigkeitsrente bis zum Beginn der Altersrente.


    Zweck der Unfallversicherung ist vor allem die Zahlung eines Einmalbetrags bei (ggf. auch nur teilweiser) Invalidität, der frei verwendet werden kann, z.B. für das Abbezahlen einer Immobilie, den behindertengerechten Umbau von Wohnung, Haus oder KfZ und zum anfänglichen Überbrücken beim Lebensunterhalt. Manchmal wird die Unfallversicherung die "Kleine Schwester der BU" genannt. Was ich für weniger wichtig halte, ist der Einschluss einer Unfallrente in die Unfallversicherung, das wäre wirklich etwas doppelt gemoppelt.


    Insofern liegen die Eltern von RMBirkholz (der Name klingt vertraut ;)) gar nicht so falsch. :). Sie sollten aber einmal überprüfen, entweder selbst oder zusammen mit dem Versicherungsmakler Ihres Vertrauens, ob die vermutlich früher als Kind abgeschlossene Unfallversicherung optimal konfiguriert ist (u.a. ausreichende Grundsumme mit passender Progression), dem aktuellen Bedingungsstandard entspricht (u.a. Höhe des sog. "Mitwirkungsanteils" von Vorerkrankungen) und vom Preis-/Leistungsverhältnis stimmt.


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