Riester auszahlen lassen bei Erwerbsminderungsrente?

  • Hallo,

    ich bin seit 2018 befristet voll erwerbsgemindert, ab 12/2021 wurde dies in eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Gibt es die Möglichkeit, bereits jetzt (vor Eintritt der Regelaltersrente) Auszahlungen aus einem Riestervertrag zu erhalten?

    VG Doris

  • Hallo,

    ich bin seit 2018 befristet voll erwerbsgemindert, ab 12/2021 wurde dies in eine volle unbefristete Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Gibt es die Möglichkeit, bereits jetzt (vor Eintritt der Regelaltersrente) Auszahlungen aus einem Riestervertrag zu erhalten?

    VG Doris

    Das kommt auf dein Alter an und wann dein Riestervertrag abgeschlossen wurde. Die Auszahlung muss nicht zwangsläufig mit der gesetzlichen Rente beginnen.

  • Auszahlungsbeginn: Normalerweise startet die Auszahlung der Riester-Rente mit dem persönlichen Rentenbeginn. Theoretisch kann man sich die Rente aber auch schon ab frühestens 62 Jahren auszahlen lassen, wenn der Vertrag nach 2012 abgeschlossen wurde.


    Quelle: Weltsparen.de

  • Hallo.


    Der Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung führt zur unmittelbaren Förderberechtigung. Da wäre es eher inkonsequent, die vorzeitige Auszahlung der Rente zu ermöglichen.


    Welches Riester-Produkt ist es den konkret? Vielleicht lässt sich damit mehr anfangen.

  • Hallo.


    Der Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung führt zur unmittelbaren Förderberechtigung. Da wäre es eher inkonsequent, die vorzeitige Auszahlung der Rente zu ermöglichen.


    Welches Riester-Produkt ist es den konkret? Vielleicht lässt sich damit mehr anfangen.

    Es handelt sich um das Produkt "UniProfiRente Select" (Uni Vorsorge 5 ASP und Uni Vorsorge 6 ASP).

    Mein Problem ist, dass ich durch meine Erwerbsminderung aktuell keine Einzahlungen vornehmen kann, das Produkt jedoch allerhand Kosten verursacht.

  • Es handelt sich um das Produkt "UniProfiRente Select" (Uni Vorsorge 5 ASP und Uni Vorsorge 6 ASP).

    Mein Problem ist, dass ich durch meine Erwerbsminderung aktuell keine Einzahlungen vornehmen kann, das Produkt jedoch allerhand Kosten verursacht.

    Wenn du die Einzahlung stoppst, fällt zumindest der Ausgabeaufschlag weg. Die laufenden Kosten dürften von der Wertentwicklung kompensiert werden.

    Ich würde den Vertrag beitragsfrei stellen und stehen lassen, wenn es mein Vertrag wäre.

  • Wenn du die Einzahlung stoppst, fällt zumindest der Ausgabeaufschlag weg. Die laufenden Kosten dürften von der Wertentwicklung kompensiert werden.

    Ich würde den Vertrag beitragsfrei stellen und stehen lassen, wenn es mein Vertrag wäre.

    Wobei 175 Euro Zulage bei 60 Euro Eigenbeitrag ein schickes Verhältnis ergeben. Allerdings muss man schauen, was tatsächlich möglich ist.

  • Wobei 175 Euro Zulage bei 60 Euro Eigenbeitrag ein schickes Verhältnis ergeben. Allerdings muss man schauen, was tatsächlich möglich ist.

    BIn mir nicht sicher ob die 60 Euro Einzahlung am Ende ausreichen werden.

    Es müssen bei der vollen Erwerbsminderungsrente ja die 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzgl. 175 Grundzulage eingezahlt werden.

    So ist zumindest mein Kenntnisstand.

  • Wenn der Sockelbeitrag von 60 € ausreicht, würde ich in diesem Fall auch weiter einzahlen. Siehe oben - schickes Verhältnis ...


    Wenn NICHT, dann würde ich den Vertrag ruhend stellen, zumal bei der UniprofiSelect

    5 % Ausgabezuschlag auch auf die genannten Rentenfonds anfallen können, siehe Staffelung

  • Wenn wir die Erwerbsminderungsrente als einziges Einkommen annehmen, dann ist das rv-pflichtige Vorjahresbrutto 0 Euro, somit wäre der Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr ausreichend.

    Okay, das war mir jetzt nicht klar.

    Wenn es so ist, hab ich wieder was dazu gelernt.

    Hast du für mich ne Quelle wo ich es nochmal für mich nachlesen kann.

    Danke

  • Es wird ja immer auf das rv-pflichtige Entgelt im Vorjahr abgestellt und da die Rente selbst nicht rv-pflichtig ist, wird an der Stelle der Sockelbeitrag relevant.

    Na klar, liegst natürlich richtig. Es gehen lediglich Kranken und Pflegebeiträge weg.

    Deshalb liegt das rv-Einkommen bei 0 und der Sockelbeitrag ist ausreichend. Danke

  • Wenn du die Einzahlung stoppst, fällt zumindest der Ausgabeaufschlag weg. Die laufenden Kosten dürften von der Wertentwicklung kompensiert werden.

    Ich würde den Vertrag beitragsfrei stellen und stehen lassen, wenn es mein Vertrag wäre.

    Danke für deine Meinung, da muss ich die Werte mal checken.

    Kann ich diese Fonds eigentlich auch in ein anderes (kostenloses) Depot überführen?