Hallo ,
laut den Urtteil kann ich Ja erst ab 2018 zurückfordern.
Ich habe bis 29.11.2017 5,75.-€ bezahlt.
Und ab den 01.01.2018 7.-€ gebühr.
Darf ich da überhaubt was gelden machen ?
Hallo ,
laut den Urtteil kann ich Ja erst ab 2018 zurückfordern.
Ich habe bis 29.11.2017 5,75.-€ bezahlt.
Und ab den 01.01.2018 7.-€ gebühr.
Darf ich da überhaubt was gelden machen ?
Alles anzeigenHallo ,
laut den Urtteil kann ich Ja erst ab 2018 zurückfordern.
Ich habe bis 29.11.2017 5,75.-€ bezahlt.
Und ab den 01.01.2018 7.-€ gebühr.
Darf ich da überhaubt was gelden machen ?
Wieso machst du hier zum Altbekannten ein neues Themen auf? Bleib doch besser im bisherigen Thread!!
Wo ist das alte ?
Hallo zusammen,
es deutet sich wohl an, dass auch ältere Betrage, die vor 2018 entstanden sind, rückforderbar sind.
LG
Ok gibts da schon ein urteil ?
Hallo zusammen,
ich habe es nur bei Warentest gelesen.
Es ist wohl mehr eine Einschätzung von dort.
Also m.E. auch vor 2018 zurückfordern und an den Ombudsmann denken.
LG
Wo ist das alte ?
Die Moderatorin "Xenia" hat eine Zusammenfassung zum Thema hier eingestellt
Thema: FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren
Ok gibts da schon ein urteil ?
siehe auch unter:
Thema: FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren