KV der Rentner - Ehepartner ist privat versichert

  • Hallo,

    aktuell habe ich nur sehr geringe Einnahmen und warte auf die Rente für besonders langjährig Versicherte.


    Mein Partner ist in der PKV versichert und daher wird sein Einkommen von meiner KV mit berücksichtigt.

    Das führt dazu, dass mein Versicherungsbeitrag auf Basis der halben Beitragsbemessungsgrenze berechnet wird und ich einen hohen Beitrag als freiwillig KV-Versicherter ( > 450€ mon.) zahle.

    Diesen Betrag möchte ich deutlich senken und hoffe das hier eine Teilrente der Weg sein könnte.


    Es stellt sich die Frage, wann ich meine Rente beantrage und ob eine frühere Teilrente hier bei der KV beitragsmindernd wirkt.

    Beginn mit einer Teilrente von 25% o.ä. und entsprechenden Abschlägen - oder die Rente später beantragen.


    Nun die Fragen ins Forum:

    1. Werden in der KV der Rentner weiterhin auch die Einkünfte des Partners, der in der PKV ist, berücksichtigt?

    2. Wenn nein, gibt es hierbei eine Mindesthöhe für ein monatliches Einkommen (aus z.B. Teil-Rente + Zinseinnahmen), oder ist die Höhe der Rente ohne Belang für die KV der Rentner?


    Vorab vielen Dank für 'belastbare' Antworten.

    :thumbup:

  • Hallo.


    1. Nein.

    2. Nein. (Allerdings kann eine Teilrente nur mit mindestens 10% genommen werden.)


    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung (oder Versicherungspflicht in der KV allgemein) wäre auch eine Möglichkeit.

  • Hallo, herzlichen Dank für die klare Antwort.

    Das gibt den Rahmen vor, eine Teilrente von 10% anzustreben um den KV-Beitrag zu senken.

    Der Abzug von 3,6 % p.a. (dauerhaft) sollte damit deutlich kompensiert werden.

    Ich werde das noch mal genau durchrechnen.

    Eine versicherungspflichtige Beschäftigung steht nicht mehr zur Wahl.

    :)

  • Das kann man erknobeln.


    Der Abzug betrifft ja nur den ausgezahlten Teil der vorgezogenen Rente. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze kann man ja den Rest der Rente abschlagsfrei beziehen.


    Man schleppt also nur einen minimalen Abschlag dauerhaft mit herum.


    Was einem durch die Lappen geht, sind die Beträge der Rente für besonders langjährig Versicherte im Zeitraum bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.


    Die Beitragsersparnis von jetzt bis zum möglichen Beginn der Rente für besonders langjährig Versicherte sollte das kompensieren.


    Falls die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, könnte bei Antragstellung im Februar (Terminvereinbarung zur Antragstellung reicht) die Rente bereits im Dezember 2021, somit rückwirkend beginnen.


    Die Krankenkasse müsste die für diesen Zeitraum erhaltenen Beiträge erstatten. ;)