Achtung: Kontoauszug prüfen! Santander packt die ausgezahlte Kreditbearbeitungsgebühr auf den laufenden Kredit!!!!

  • Erstmal Hallo sage.


    Mein Problem..nach dem die Abwicklung der Rückerstattung von Gebühren und nach nochmaliger Aufforderung auch die Zinsen an die Santander Bank relativ schnell erfolgte, schaue ich nun erstaunt auf den Jahreskontoauszug. Da wurde mein Kreditkonto mit der selben Summe belastet, die ich zurückgefordert habe.
    Ein Entlastung des Kontos erfolgte nicht.
    Bei den Zinsen erfolgte eine Umbuchung (Habenstellung), dann die Überweisung auf mein Konto(Sollstellung) und damit ein Ausgleich des Kontos.
    Was somit in Ordnung ist.
    Allerdings belastet die Gebührenrückzahlung mein Kreditkonto, so da ich zur Zeit sozusagen die Gebühren wieder bezahlen muss.
    Ich habe erst nach einem Anruf bei der Santander Bank eine Mail an den Service geschrieben und warte erst mal ab.
    Es kann sich ja um ein versehen (hüstel) handeln. :S

  • Hallo zusammen,


    wer einen laufenden Santander Kredit- und die Kreditbearbeitungsgebühr zurückgefordert hat (und erhalten hat), sollte seinen Santander Kontoauszug prüfen! Bei zwei mir bekannten Fällen wurde der ausgezahlte Betrag dem laufenden Kredit zugerechnet! Auf dem Kontoauszug wird dieser Vorgang als als "BANKÜBERWEISUNG" ausgewiesen.
    Das sieht dann so aus als ob man anhand seines Kreditrahmens eine Barauszahlung gefordert hätte... die Kreditbearbeitungsgebühr zahlt man also selbst?!
    Das ist doch Betrug, oder?! Telefonisch ist leider kein vorwärtskommen, niemand zu erreichen, keine Chance den Sachverhalt schnell mit der Bank zu klären, daher gehts nun zum Anwalt.


    Haben weitere dieses Vorgehen beobachtet??


    Danke!
    Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Besteht die Möglichkeit die Unterlagen (anonymisiert) hier hochzuladen?

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Hallo,


    bei mir wurde die Gebühr ebenfalls als Soll-Buchung durchgeführt. Dadurch eine erhöhtes Endsaldo und letztlich dadurch keine Erstattung und ggf. zusätzlich Zinsen. Das lässt sich hier noch nicht sagen, da die (Erstattung) Belastung die letzte Buchung ist.
    Die Angabe der verbleibenden Raten bzw. Schlussrate zählt aber weiterhin korrekt weiter. Diese wurde nicht auf das neue Saldo angepasst.


    Eine Anfrage an die Bank habe ich auch gestellt mit Anforderung der Korrektur des Kontoauszuges. Mal schauen was da passiert.

  • Nabend!


    Haargenau so sieht auch unser Kontoauszug aus!
    Zufall? Netter Versuch? Überfordert? Kunden merken das schon nicht?
    Es bleibt (unnötigerweise) spannend!

  • Hallo,
    genau so sieht unser Auszug aus. Da werde ich morgen erstmal anrufen, mal sehen was die antworten. Die versuchen echt alle Tricks!
    Ich denke da muss man sich vielleicht an die Verbraucherzentrale oder den Ombudsmann wenden.

  • Wenn, wie LT007 schreibt, zwar der Kreditsaldo durch die Sollbuchung erhöht ist, die noch zu zahlenden Raten sich aber nicht verändern, spricht das doch sehr dafür, dass der Kunde durch diese Verfahrensweise nicht belastet wird.


    Wahrscheinlich verschiebt die Santander Bank, nachdem sie auf Verlangen einen Betrag in Höhe der Bearbeitungsgebühr ausgezahlt hat, lediglich diesen Betrag buchungsmäßig von den Darlehenskosten (wo sie zu Unrecht enthalten waren) zum valutierten Darlehensbetrag. Wenn die Santander dann nicht eine unzulässige Verzinsung dieses Darlehensteilbetrages vornimmt, bleibt der über die Darlehensraten an die Bank zu zahlende Gesamtbetrag (Bruttodarlehensbetrag), also die Summe aus Nettodarlehensbetrag und den Gesamtkosten (Zinsen und etwaige sonstige Kosten) gleich. Würden Kunden von der Santander Bank bei laufenden Krediten keine Auszahlung verlangen, sondern Neuberechnung des Darlehens ohne die Bearbeitungsgebühr, würde statt dessen der valutierte Darlehensbetrag gleich bleiben und über die Korrektur der Darlehenskosten sich der über die Raten insgesamt noch an die Bank zu zahlende Betrag mindern.


    Hintergrund der ungewöhnlich erscheinenden Buchung ist, dass bei den Santanderkrediten anders als bei den meisten anderen Banken das Bearbeitungsentgelt nicht Bestandteil des kreditierten Darlehensnennbetrages war und somit nicht bei Auszahlung des entsprechend verminderten Nettodarlehensbetrages im Wege der Verrechnung gezahlt wurde, sondern lediglich in den zurückzuzahlenden Gesamtbetrag, den Bruttodarlehensbetrag, eingerechnet war.

  • Danke TorstenH , ich muss aber gestehen das ich Deinen Ausführungen nicht folgen kann... ;)
    Für mich als Laie sieht es so aus (ein Beispiel):

    • Laufender Kredit hat Saldo -1000,00
    • Eine unzulässige Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 kommt zur Auszahlung
    • Kredit Saldo steht danach auf -1050,00

    Das sieht für mich aus das der Kunde das selbst zahlt?!

  • Hallo Franziska,


    natürlich werde ich Sie auf den laufenden halten.
    Bisher habe ich nur eine Standardmail vom Servcice erhalten.


    "Sehr geehrter Santander Consumer Bank Kunde,


    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden den
    Vorgang bearbeiten und uns umgehend mit Ihnen
    in Verbindung setzen.


    Mit freundlichen Grüssen,
    Ihre Santander Consumer Bank AG"

  • Vielleicht zur Klarstellung: Was sich im Beispiel nicht um 50,00 erhöht hat, ist der noch an die Bank zu zahlende Gesamtbetrag (Summe aller ausstehenden Kreditraten). Der Gesamtbetrag, nehmen wir an, es seien 1250,00, umfasst neben dem auf dem Kontoauszug genannten Kreditsaldo noch die künftigen Zinsen und sonstige Kosten.


    Die Bearbeitungsgebühr von 50,00 hat die Santander nun aus dem Kostenblock von 250,00 ausgebucht. An sich würde jetzt bei gleichbleibendem Kreditsaldo der noch an die Bank zu zahlende Gesamtbetrag auf 1200,00 sinken und müssten sich die ausstehenden Raten entsprechend reduzieren. Wenn man sich aber die Bearbeitungsgebühr auszahlen lässt, bleibt der Gesamtbetrag gleich. Der auf dem Kontoauszug ausgewiesene Kreditsaldo ist jetzt um 50,00 höher bei 1050,00, der nicht ausgewiesene Kostenblock um 50,00 geringer bei 200,00 und der an die Bank noch zu zahlende Gesamtbetrag bleibt gleich bei 1250,00.


    Im Ergebnis hat der Kunde damit 50,00 mehr als ursprünglich im Darlehensvertrag vereinbart von der Bank ausgezahlt bekommen, muss selbst aber insgesamt nur den von Beginn an vereinbarten Gesamtbetrag an die Bank zahlen, steht sich also um eben die 50,00 besser.

  • leider siht es tatsächlich nach einer masche aus
    da die Bearbeitungsgebühren und zinsen bereits im darlehensvertrag enthalten sind
    aslo z.b 15.000 inkl gebühr (ca 580€) und zinsen auf die jeweilige Laufzeit angenommen 5 jahre zins von 6%
    dann ist mtl ca 320€ zu zahlen nach 4 jahren sollten dann normalerweise ca 2950 € als rest summe übrig bleiben
    mit 12 rest zahlungen.
    da aber plötzlich nach Saldierung der bankauszahlung (Bearbeitungsgebühr Erstattung)
    ein restdarlehensbetrag von ca3530€ fällig ist und die mtl raten gleich bleibt verlängert sich der ratenvertrag um ca 2 Monate inkl zinsen.
    ich bin heute morgen zur santander bank telefonisch durchgekommen
    wo man mir mitteilte das ich bitte den Kontoauszug zur Revision einsenden kann.
    und dann erfahre warum und wie es gehandhabt wird.


    ich bin gespannt....... auch auf eure Erfahrungen


    eins weiss ich jetzt schon ...........niewieder eine Geschäftsbeziehung mit der santander bank weder mit mir noch
    mit jemanden in meinem umkreis......


    und meinem lieblingsautohändler erzähle ich das natürlich auch :)

  • Ich bin mir juristisch und finanzmathematisch sicher, dass sich infolge der Auszahlung der Bearbeitungsgebühr die Kreditlaufzeit gegenüber der Vereinbarung im Kreditvertrag nicht verlängert, so wie LT007 das auch geschrieben hat. Sie verkürzt sich nur eben selbstverständlich auch nicht.

  • Hallo,
    habe Santander telefonisch erreicht. Da gab es natürlich telefonisch keine Erklärung. Nur der Hinweis, wie hier bereits erwähnt,
    Kopie des Auszuges und Anfrage schriftlich an die Revision.
    Da bin ich ja auf deren Antwort gespannt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin mir juristisch und finanzmathematisch sicher, dass sich infolge der Auszahlung der Bearbeitungsgebühr die Kreditlaufzeit gegenüber der Vereinbarung im Kreditvertrag nicht verlängert, so wie LT007 das auch geschrieben hat. Sie verkürzt sich nur eben selbstverständlich auch nicht.


    Dem schließe ich mich vollumfänglich an.

  • Die später gezahlten Zinsen auf die Bearbeitungsgebühr wurden aber sowohl im Haben als auch im Soll gebucht. Also kann das buchhalterisch nicht richtig sein!

  • Bis zum Beweis des Gegenteils möchte ich annehmen, dass die Santander Bank hinsichtlich der Bearbeitungsgebühr gegenläufig zu der Soll-Buchung bei der Darlehenshauptschuld eine für den Kunden nicht sichtbare Haben-(Korrektur-)Buchung bei den noch an die Bank zu zahlenden Darlehenskosten vornimmt. Die während der Restdarlehenslaufzeit noch zu entrichtenden Darlehenskosten werden auf dem Kontoauszug ja nicht aufgeführt.


    Bei den herauszugebenden Nutzungen (Nutzungszinsen) kann eine Haben-Buchung gegen die durch die Auszahlung bedingte Soll-Buchung hingegen nur bei der Darlehenshauptschuld erfolgen, denn es gibt keinen entsprechenden Posten auf der Sollseite.


    Im Ergebnis zahlt der Kunde weiterhin nur den den im Darlehensvertrag ausgewiesenen Gesamtbetrag (Bruttodarlehensbetrag) an die Bank und nicht mehr.


    Natürlich ist die "Bucherei" der Santander Bank nicht korrekt, sondern einem vereinfachenden pragmatischen Ansatz geschuldet. Sie benachteiligt den Kunden aber zumindest bei planmäßiger Durchführung des Kreditvertrages nicht. Wer das Darlehen vorzeitig ablöst, muss dann allerdings noch mal genau schauen, wie die Bank die aktuelle Darlehensrestschuld errechnet.


    Das Problem resultiert letztlich daraus, dass die Santander Bank den Kunden bei noch laufendem Kredit auf deren Verlangen hin mit der vollen Bearbeitungsgebühr einen höheren Erstattungsbetrag auszahlt, als den Kunden eigentlich zusteht, weil bei den Santander-Krediten die Bearbeitungsgebühr vom Kunden nicht im Wege der Verrechnung mit einem erhöhten Kreditbetrag schon bei Auszahlung des Kredits bezahlt wird, sondern verteilt über alle Raten. Was die Bank schon im Voraus "erstattet", bevor es überhaupt gezahlt ist, will sie natürlich dann anschließend vom Kunden (wieder)haben.


    Der BGH hat zur Zahlung der Kreditbearbeitungsgebühren in seinem die Santander Bank betreffenden Urteil vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13) ausgeführt:


    (2) Anders verhält es sich, wenn das Bearbeitungsentgelt nicht Bestandteil des Darlehensnennbetrages, sondern lediglich wie hier in den zurückzuzahlenden Gesamtbetrag, den Bruttodarlehensbetrag, eingerechnet ist. Das Bearbeitungsentgelt ist in diesem Fall bis zu den Fälligkeitsterminen der einzelnen Raten gestundet und wird mit diesen erbracht (dazu Rodi, ZIP 2014, 1866, 1867). Der Rückzahlungsanspruch entsteht mithin nicht bereits im Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens, sondern - anteilig - mit Entrichtung des in den einzelnen Darlehensraten enthaltenen Bearbeitungsentgelts (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB). Dabei ist in der Regel davon auszugehen, dass Darlehensnebenkosten wie Bearbeitungsentgelte bei einem Ratenkreditvertrag nicht vorab (§ 367 Abs. 1 BGB), sondern pro rata temporis entsprechend dem Verhältnis zum Gesamtbetrag getilgt werden, wenn aus dem Gesamtbetrag gleichbleibende monatliche Raten gebildet werden (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1984 III ZR 2/83, BGHZ 91, 55, 58 f.); Einzelheiten sind dem Tilgungsplan zu entnehmen (Art. 247 § 14 Abs. 1 Satz 2 EGBGB, § 492 Abs. 3 Satz 2 BGB).


    (3) Nach diesen Maßstäben wurden die hier streitigen Bearbeitungsentgelte entgegen der Annahme des Berufungsgerichts vom Kläger nicht bereits im Zeitpunkt der Valutierung der Darlehen geleistet, sondern vielmehr mit den Darlehensraten erbracht.