Hallo,
folgendes Problem:
Eine 2. LV wurde hinsichtlich vorübergehender Berufsunfähigkeit beitragsfrei gestellt.
Mit dem örtlichen Berater wurde telefonisch vereinbart, dass die LV auch nach der Berufsunfähigkeit weiterhin beitragsfrei bleibt.
Der Berater ist mittlerweile in Rente und die 2. LV wurde ohne Zustimmung seitens der Versicherung (Zentrale) reaktiviert.
Eine schriftliche Remonstration wurde ignoriert, stattdessen erfolgte eine Beitragsmahnung (drei austehende Beiträge) mit einer Frist vom 4 Wochen, sonst erfolgt die Kündigung seitens der Versicherung.
Frage: Macht es rechtlich und finanziell einen Unterschied, ob die Versicherung kündigt oder ich selber kündige?
Danke.