Bankgebühren LBB bei Kreditkartennutzung

  • Ende 2020 habe ich eine kostenlose Amazon Kreditkarte erworben welche massiv beworben wurde. Da ich ohnehin meine Kreditkarte der VWB kündigen wollte hatte ich mich zu dem Deal entschlossen. Die Amazon Kreditkarte wurde über die Landesbank Berlin AG ausgegeben. Seit Ende März 2021 wurden bei jedem Lottoscheinkauf bei Lotto24 7,50 € Gebühr abgebucht was mir leider erst in dieser Woche auffiel. Insgesamt wurden bei 86 Käufen 645,- € an Gebühren in diesem Zeitraum abgebucht. :(Die Gebühren entsprechen dem Preis-Leistungsverzeichnis der LBB. Seitens Amazon / LBB wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen seinerzeit ausgehändigt aber nicht das Preis-Leistungsverhältnis. Zudem wäre ich wahrscheinlich auch nicht darauf aufmerksam geworden das man derartige Gebühren aufruft da ja bei monatlicher Abbuchung des Kreditbetrages normalerweise keine Kosten anfallen. Aufgrund der Ähnlichkeit der wöchentlichen Beträge der Lottoscheine, der angesprochenen Gebühren und der Vielzahl der monatlichen Abbuchungen ist es tatsächlich erst jetzt aufgefallen. Ich habe sofort die Abbuchung per Kreditkarte storniert und auf Sepa Abbuchung umgestellt. Frage: macht es Sinn die überzogenen Gebühren in irgendeiner Weise anzufechten und zumindest teilweise zurückzufordern, u.U. mit dem Hinweis auf den Bezug über Amazon und des damals fehlenden Preis-Leistungsverzeichnisses der LBB!? Mit dem Musterbrief über Bankgebühren und der aktiven Zustimmung zu Änderungen werde ich hier wohl nicht weiterkommen da die Gebühren in 2020/2021 gleich waren für diese Art. Für einen Rat hierzu wäre ich sehr dankbar! Vielen Dank:)

  • Das Preis- und Leistungsverzeichnis war bei Amazon direkt auf der ersten Seite mehrfach verlinkt:
    https://web.archive.org/web/20…obrandcard/marketing.html

    Wenn du dieses vorher nicht anschaust, obwohl es quasi Teil der AGB ist und du später auch nicht die Auszüge kontrollierst, so kann man das in meinen Augen kaum der kartenherausgebenden Bank anlasten. Zumal solche Gebühren mittlerweile bei praktisch jeder Kreditkarte anfallen.

    Dein Argument "nicht zur Verfügung gestellt" ist damit wohl hinfällig.

  • a)es geht NICHT darum,was Du wann bemerkt hast,sondern was Dir bekanntgegeben wurde.Dieses ist seitens der Bank geschehen,so daß Du keine Rückerstattungsforderungen mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kannst,

    b)bei Kreditkarten gilt überall die Formel,daß Du Unstimmigkeiten bei den monatlichen(!!) Kartenabrechnungen innerhalb von 6 Wochen nach Zugang beanstanden mußt.


    Fazit:Deine Begehren auf Erfüllung in Deinem Sinn sind aussichtslos.