Sparkasse BG verjährt?

  • Ich brauche einmal Eure Hilfe:
    mein Schwiegerpapa hat im September 2004 einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen und dafür ein Bearbeitungsentgeld bezahlt. Nachdem das Urteil rauskam haben wir am 5. November dieses zurückgefordert. Ich weiß, dass der Anspruch verjährt ist, wenn das Bearbeitungsentgeld direkt bei Valutierung des Kredits gezahlt worden ist, aber woran kann ich das im Vertrag erkennen?
    Die Sparkasse hat die Rückerstattung eben wegen der Verjährung abgelehnt und mitgeteilt, dass die BG bei Auszahlung des Kredits bezahlt wurde. Dem eingeschalteten Ombudsmann hat die Sparkasse das auch mitgeteilt. Wenn ich aber nun Nettokreditbetrag plus Zinsen und Bearbeitungsentgeld rechne gleichzeitig auch alle zu zahlenden Raten addiere, dann erhalte ich den gleichen Betrag. Meiner Meinung nach müsste ja die BG, wenn sie bei Valutierung bezahlt wurde der Bank anderweitig bezahlt worden sein. Mein Schwiegerpapa kann sich leider auch nicht mehr daran erinnern, wie es damals war.

    • Offizieller Beitrag

    Haben Sie denn den Kreditvertrag von damals noch?


    Dort ist ausgewiesen, ob die Rate einmalig bezahlt wurde oder auf die laufenden Raten verteilt sind.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Haben Sie denn den Kreditvertrag von damals noch?


    Dort ist ausgewiesen, ob die Rate einmalig bezahlt wurde oder auf die laufenden Raten verteilt sind.


    Den Kreditvertrag habe ich vorliegen, allerdings steht das so direkt nicht da drin. Habe das Kleingedruckte von vorne bis hinten gelesen. Hier mal ein paar Eckpunkte


    Nettokreditbetrag: 10.500 €
    Zinssatz: 2196,45 €
    Bearbeitungsgebühr: 315,00 €


    Gesamtbetrag: 13.011,45 €


    Gutschrift des Netokredits auf Kontonr.: xxx
    1. Rate: 200€
    Folgeraten: 200€
    Letzte Rate: 211,45 €