Nachforderung Regelsparbeitrag Bausparvertrag

  • Hallo,

    leider habe ich, wie so viele andere, von der Schwäbisch Hall die Nachforderung meiner Regelsparbeiträge bekommen. Gleichzeitig wurde die Kündigung ausgesprochen, sofern ich diese nicht leiste.


    Soweit so schlecht, dass die Bausparkasse die Möglichkeit hat gem. den ABB zu kündigen sofern ich diesen nicht nachkommen habe ich recherchiert und ist wohl so. Auch wenn ich das alles andere als in Ordnung finde und eine gewisse Vertragstreue voraussetze, aber die Zeiten sind wohl vorbei....


    Der Vertrag besteht seit 2005 und seit ein paar Jahren laufen die VL (40€) drauf, zuvor war er jahrelang leer. Guthabensverzinsung 1,5%. Regelsparbeitrag wurde nie gezahlt, seit 17Jahren nicht und wurde bis jetzt auch nie gefordert.


    Nun zu meinen Fragen und Alternativen:

    a) Sofern ich die Nachzahlung veranlasse (ca. 8.500€). Was passiert wenn ich dann die monatlichen Beiträge wieder nicht zahle. Kommt die BSK sofort wieder mit Kündigungsandrohung und Nachzahlung oder läuft das dann auch erstmal wieder eine Weile? (Vorteil dann könnte ich ggf. kündigen und auf die Treueoption wählen)


    b) Wenn ich den Vertrag teile oder reduziere, bleibt dann mein "guter Tarif" erhalten oder lande ich damit automatisch in einem neuen, für mich unattraktiven, Tarif?


    c) Hat evtl. jemand ein PDF der ABB von 2003? Leider habe ich keine in meinen Unterlagen - vermutlich weil mir keien ausgehändigt wurden. Im Internet konnte ich leider nichts mehr finden.


    Freue mich auf Eure Antworten :)

  • Willst du denn überhaupt jemals das Darlehnen in Anpruch nehmen oder ist der Vertrag nur dafür da, dass du die VL abgreifen kannst?

    Es gibt auch andere Anlagemöglichkeiten für VL, zb bei Finvesto oder Oskar. Dort können die VL in ETFs angelegt werden. Bringt dann hoffentlich mehr als deine jetzigen 1,5%;)

  • Wenn du teilst, bist du deine Treueprämie los.

    Ich kann nur empfehlen die Nachzahlungen + RSB zu tätigen. Zudem die Treueoption beantragen.

    Die Treueprämie bin ich dann los, weil ich in einen aktuellen Tarif rutsche oder warum genau?


    Die Treueoption kann ich aber wiederum erst wählen, sobald der Vertrag zuteilungsreif ist korrekt? Davon bin ich noch ein paar Jahre entfernt.


    Das grundsäztliche "Problem" das ich dabei habe ist, dass der RSB ca. 1.200€ sind und ich mir schon dementsprechend gut überlegen muss ob ich das dann auch durchziehe (durchziehen kann).

  • Willst du denn überhaupt jemals das Darlehnen in Anpruch nehmen oder ist der Vertrag nur dafür da, dass du die VL abgreifen kannst?

    Es gibt auch andere Anlagemöglichkeiten für VL, zb bei Finvesto oder Oskar. Dort können die VL in ETFs angelegt werden. Bringt dann hoffentlich mehr als deine jetzigen 1,5%;)

    Nein, ich habe nicht vor das Darlehen in Anspruch zu nehmen, will den "guten" Vertrag aber auch nicht so einfach herschenken und alle Möglichkeiten abklappern. Denn der Vertrag wurde auch damals mit dem Argument abgeschlossen, dass die Möglichkeit besteht ihn zu besparen, sofern attraktiv, aber eben kein Zwang.


    Klar gibt es die ETF Möglichkeit, aber darum geht es mir momentan nicht.

  • Das ist die neue Masche der Bausparkassen um unprofitable Altverträge loszuwerden. Die Vertragstreue wird an dieser Stelle übrigens von dir erwartet, die BSK macht alles richtig.


    Jetzt kannst du dir überlegen was du damit machst. 1,5% Verzinsung sind eine Größenordnung für die andere Leute 5-jähriges Festgeld in Bulgarien parken, also eigentlich gar nicht so schlecht. Im Vergleich zu Aktienrenditen ist das natürlich nichts, aber da vergleicht man Äpfel mit Birnen da der BSV nichts verliert. Nachteil ist aber auch dass das Geld dann über Jahre im BSV gebunden bleibt und du nicht mehr rankommst

  • Verstehe schon das die BSK mich "loswerden" will. Vertragstreue ja, nur wurde der RSB nicht vereinbart und 17Jahre auch nicht erbracht oder gefordert, daher sollte man eigentlich darauf vertrauen können.


    Jahre gebunden sehe ich nicht ganz so, der Vertrag läuft länger als 7 Jahre und wurde vor 2009 abgeschlossen. Daher bin ich an keine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden und könnte generell schon von mir aus kündigen, was dann eher 6 Monate dauern wird bis ich mein Grld habe. Jahre sehe ich da eigentlich nicht, oder vergesse ich etwas?

  • Aber du weißt ja was ich meine.

    Klar! Aber... selbst diese Inflationsraten (Berechnung auf Basis des Verbraucherpreisindex) sind auf die Backe gemalt und passen nur für einen fiktiven Durchschnittshaushalt. Die 'individuele Inflationsrate' weicht teils drastisch davon ab... und die Ermittlung der Inflationsrate, die Volkswirte auf Basis von Geldmengenzuwachs und Produktivität hinter verschlossenen Türen halten, ist noch einmal eine andere Kiste.


    Anyway... dein Vergleich passt schon, wenn 'sichere' Geldwerte mit 'riskanten' Sachwerten zur Debatte stehen und man auf das temporäre Verlustrisiko schielt.


    Hier noch 'n Link:

    https://www.finanz-tools.de/in…flationsraten-deutschland

  • Danke für die schnellen Antworten. Meine Fragen wurden aber noch nicht so ganz beantwortet, die Inflationsrate etc ist mir schon bewusst, aber darum geht es mir hier gar nicht.


    a) Sofern ich die Nachzahlung veranlasse (ca. 8.500€). Was passiert wenn ich dann die monatlichen Beiträge wieder nicht zahle. Kommt die BSK sofort wieder mit Kündigungsandrohung und Nachzahlung oder läuft das dann auch erstmal wieder eine Weile?


    b) Wenn ich den Vertrag teile oder reduziere, bleibt dann mein "guter Tarif" erhalten oder lande ich damit automatisch in einem neuen, für mich unattraktiven, Tarif?


    Danke ?

  • Meine Fragen wurden aber noch nicht so ganz beantwortet...

    Macht doch nix ;)

    Rufe doch einfach die Sauspaßkatze Schäbig Hall (Name geändert. Die Redaktion) an oder schreibe sie mit deinen konkreten Fragen an oder laß' es dir von deinem VR-Bänker verklickern und schriftlich bestätigen.

  • Macht doch nix ;)

    Rufe doch einfach die Sauspaßkatze Schäbig Hall (Name geändert. Die Redaktion) an oder schreibe sie mit deinen konkreten Fragen an oder laß' es dir von deinem VR-Bänker verklickern und schriftlich bestätigen.

    Das werde ich auch tun müssen, nur hätte ich gerne gewusst wie es "generell" geregelt ist. Denn wenn mir der Berater sagt das dann auf jeden Fall ein aktueller Tarif zum tragen kommt muss ich ihm das glauben. Und er wird ja sicherlich im Sinne der BSK handeln. ?

  • Das werde ich auch tun müssen, nur hätte ich gerne gewusst wie es "generell" geregelt ist. Denn wenn mir der Berater sagt das dann auf jeden Fall ein aktueller Tarif zum tragen kommt muss ich ihm das glauben. Und er wird ja sicherlich im Sinne der BSK handeln. ?

    Der Tarif bleibt der alte Tarif.

    Wenn du eine Teilung der Bausparsumme vornimmst, verfällt der Bonus.

    Bei einer Reduzierung der Bausparsumme nicht.

    Alle Angaben ohne Gewähr ;)

  • ... ja, und bei der Gelegenheit rechnest du/rechnet ihr dann auch mal aus, welchen Einfluss die 'Nachzahlung' auf deine Rendite resp. den Guthabenzins in Euro und Cent hätte.

    Wie soll ich das verstehen? Sorry, aber steh auf dem "Schlauch". Das kann ich mir auch so ausrechnen. :/

  • kurzes Update:

    Änderung des Vertrags ohne Verzicht auf die Treueprämie nicht möglich. Treueprämie bleibt nur erhalten wenn Vertrag unverändert fortgeführt wird u RSB erbracht wird.


    Das lässt such die BSH mit Beantragung der Änderung unterschreiben.