Übertragbarkeit von Verlusten im Rahmen eines Aktienverkaufs

  • Geschätztes Team vom Finanztip,

    der Podcast ist super und ich höre ihn sehr gerne. Ich bin ein Neueinsteiger werde

    aber sicher dabei bleiben? Und freue mich schon auf weitere Ausgaben.


    Ich habe eine ergänzende Frage zum Thema Steuern sparen im Rahmen von Aktienverkäufen mit Verlust. Ihr habt im Podcast berichtet, dass im Falle von ETF-Verkäufen die Bank die virtuellen Verluste in einem Topf zeitlich unbegrenzt für die Zukunft sammelt und ggf mit Gewinnen in der Zukunft verrechnet. Wie sieht es bei Einzelaktien aus, kann ich einen evtl Verlust durch einen Verkauf in die Folgejahre übertragen? Muss ich dafür zum Beispiel im Rahmen der Steuererklärung ggü den Finanzamt tätig werden oder führt meine Depot-Bank einen zum ETF vergleichbaren „Topf“ für mich?

    Vielen Dank für eure Mühe im Vorfeld?

  • Hallo Guenni61 , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Steuerberatung


    Es gibt mehrere getrennte Verlusttöpfe, u.a. einen für Aktienverluste und den allgemeinen, da gehören die ETF rein. Ein bei Aktien realisierter Verlust bleibt zeitlich unbegrenzt stehen und kann in folgenden Jahren mit Aktiengewinnen ausgeglichen werden. Es läuft derzeit ein VErfahren, dass auch die Verrechnung mit anderen Gewinnen aus Kapitalanlagen möglich wird. Ausgang ungewiss.


    Tätig werden musst Du nur, wenn Du die Aktienverluste bei einer Bank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen willst. Dann brauchst Du die sog. Verlustbescheinigung, die es nur auf Antrag bis 15.12. gibt.


    Steht alles hier https://www.finanztip.de/steuererklaerung-anlage-kap/

  • Hallo Kater.Ka,


    vielen lieben Dank für Deine schnelle und gut verständliche Antwort:thumbup::thumbup::thumbup:.


    Natürlich freut mich auch der positive Inhalt deiner Antwort, dann schmerzen die Verluste aus dem Verkauf der einen oder anderen Aktie in den letzten Wochen nicht so sehr :)8).