Freundin mit ins Grundbuch - Finanzierung nur auf mich. Sinnvoll?

  • Ich bin aktuell dabei mir eine Whg zu kaufen. KP 165.000 EUR + Modernisierung 56.000 EUR = Darlehn ca. 221.000 EUR. Die gesamten Nebenkosten zahle ich aus meinem Eigenkapital.


    Die Finanzierung + der Grundbucheintrag soll über mich laufen. Meine Freundin lebt in einer anderen Stadt und würde nach der Ehe mit mir in die Whg ziehen. Sie ist aktuell in der Ausbildung und hat noch ca. 1-1,5 Jahre bis zu Ihrem Abschluss.


    Der Plan ist, dass ich die Whg jetzt kaufe, im direkten Anschluss moderniere, sodass wir - wenn wir im Sommer heiraten - direkt in die Wohnung gemeinsam einziehen können.


    Sie möchte nun jedoch unbedingt mit mit einem Anteil von 50% ins Grundbuch eingetragen werden. Eigenkapital hat sie nicht. Die Finanzierung könnte Sie aufgrund Ihres Gehaltes + Umständen nicht tragen, bzw. die Bank würde dies ablehnen.


    Sie bräuche eine finanzielle Sicherheit, wenn Sie Ihre Umgebung wegen mit verließe und man sich im Anschluss trenne.

    Mein Plan ist, dass - sobald Sie kreditwürdig ist - ich Sie mit ins Grundbuch und mit in die Finanzierung mit reinnehme. Das würde allerdings bis Ihrem Abschluss + neue Arbeitsstelle inkl. Probezeit ca. 2 - 2,5 Jahre dauern.


    • Welche Möglichkeiten haben wir?
    • Welche Kosten würden auf uns zukommen, wenn Sie mit 50% ins Grundbuch eingetragen wird? Klappt das ohne Probleme?
    • Haltet Ihr den Vorschlag für sinnvoll?
    • Wie würdet Ihr Verfahren?

    Danke!

  • Ohne jetzt alle Details zu kennen: Wer gemeinsam eine Wohnung kauft, muss sie auch gemeinsam finanzieren, normalerweise 50:50. Natürlich kann es andere Konstellationen geben, einer macht Karriere, der andere hält den Rücken frei, dann ist auch eine Beteiligung an der Wertschaffung fair. Aber nur weil...

    Sie bräuche eine finanzielle Sicherheit, wenn Sie Ihre Umgebung wegen mit verließe und man sich im Anschluss trenne.

    das ist ein sehr merkwürdiges Argument!


    Ich würde dir empfehlen, alleine im Grundbuch zu stehen und allein für die Finanzierung der Wohnung Sorge zu tragen. Deine Zukünftige kann ja ebenfalls Vermögensaufbau betreiben. Nach ihren Möglichkeiten und finanziellen Verhältnissen.

  • ...

    - wenn wir im Sommer heiraten -

    ...

    Sie bräuche eine finanzielle Sicherheit, wenn Sie Ihre Umgebung wegen mit verließe und man sich im Anschluss trenne.

    Ich würde ernsthaft darüber nachdenken, ob das die richtige Frau fürs Leben ist. :/

    So wie ich das lese, hat Deine zukünftige Frau doch quasi kein Risiko zu tragen, außer dass Sie Ihre Wohnung aufgibt.

    Frag Sie doch einfach, ab welcher Summe Sie denn genug 'Sicherheit' hätte!? Dann könnt Ihr ja in einem Ehevertrag eine festes 'Trennungsgeld' vereinbaren. Und gut ist.

  • Hallo NedSam,


    zu den zwischenmenschlichen Fragen haben meine Vorschreiber bereits alles gesagt.


    Bitte bedenken Sie auch, wenn Sie netto 221 TEuro für die Wohnung aufwenden müssen und Ihre Freundin steht mit 50% im Grundbuch, dann schenken Sie ihr ca. 110 TEuro. Abzüglich des Freibetrages von 20 TEuro bezahlt sie auf den Rest Schenkungssteuer in Höhe von ca. 27 TEuro. Das Finanzamt bedankt sich. Wenn Sie die Operation nach Heirat vollführen, fällt zumindest keine Schenkungssteuer an.


    Gruß Pumphut

  • Mir scheint das auch sehr fragwürdig. Welche finanziellen Sicherheiten hast Du denn dann? Nehmen wir mal an, sie überlegt es sich bis zum Sommer noch anders mit der Hochzeit, weil sie merkt dass sie doch noch nicht bereit ist sich zu binden oder so… Dann kommt es im Zweifel zur Teilungsversteigerung, mit dem Ergebnis, dass Du keine Wohnung und gut 100.000 EUR Schulden hast, während sie mit 100.000 EUR Gewinn rausgeht.

  • Welche Aufteilung ihr beide als fair betrachtet, ist eure Sache. Für mich gilt dass jeder der im Grundbuch steht auch entsprechend beitragen muss, auf die eine oder andere Art. Entsprechend würde ich das in diesem Fall erst einmal nicht machen.


    Wir haben das bei uns so geregelt dass die Immobilie komplett von meinem Geld bezahlt wird und komplett mir gehört. Meine Freundin wird ein bisschen Miete zahlen, wegen Teilzeit aber eher wenig.

  • Kann mich den Vorrednern nur anschließen. Würde auch meine Finger von der 50 50 Eintragung lassen. Sollte sie jetzt noch den Abschluss einer Risikolebensversicherung wünschen (auf deinen Tod) wäre ich spätestens vorsichtig und würde mir die Partnerwahl nochmal überlegen;)

  • Mein Plan ist, dass - sobald Sie kreditwürdig ist - ich Sie mit ins Grundbuch und mit in die Finanzierung mit reinnehme. Das würde allerdings bis Ihrem Abschluss + neue Arbeitsstelle inkl. Probezeit ca. 2 - 2,5 Jahre dauern.

    Wenn ich mir dieses Zitat des Originalbeitrags noch mal anschaue, macht mich das glauben, dass NedSam gar nicht vorhat, heute schon die Freundin mit 50 % ins Grundbuch einzutragen, sondern erst in 2-2.5 Jahren...liege ich da falsch? Ansonsten wär's schon finanzieller Selbstmord.


    Auch würde ich mir Gedanken über den Zugewinnausgleich machen, sollte die Ehe nach kurzer Zeit in die Brüche gehen. Üblicherweise ist es ja so, dass die Zugewinne, die während der Zeit der Ehe erwirtschaftet wurden, ausgeglichen werden, sollte kein Ehevertrag vorliegen, der ebendieses ausschließt. Also selbst wenn das Eigenheim auf NedSam eingetragen ist, sollte doch eigentlich der Wert, den er während der Ehe abbezahlt, ein Zugewinn sein, der im Falle der Trennung auszugleichen wäre, oder?