Die Banken erheben ab einem gewissen Freibetrag Negativzinsen in Höhe von 0,5 %. Ich habe gehört, dass eine solche Praktik
nicht zulässig ist, da solche Aufwendungen bereits mit den Kontogebühren abgegolten sind. Ensprechende Rechtssprechung
wäre mittlerweile ergangen.
Die Frasage meinerseits wäre, ob eine solche Verfahrensweise zulässig ist und welche Möglichkeiten bestehen, hiergegen
vorzugehen.